Das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt – EKKJ ruft Politik zum Handeln auf
Gewalt ist als Erziehungsmittel in der Schweiz auch heute noch verbreitet. Das bestätigen die Ergebnisse neuerer Studien. Auch wenn physische Gewalt weniger oft vorkommt als vor 25 Jahren, sind wie schon damals die jüngsten Kinder am meisten davon betroffen. Zudem geben 2/3 der befragten Eltern an, psychische Gewalt anzuwenden.
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ bezieht in einem Positionspapier Stellung, formuliert ihre Forderungen und ruft Behörden und Politik zum Handeln auf. Aktueller Anlass ist der Beginn des Verfahrens, in dem die Schweiz dem UN-Kinderrechtsausschuss Bericht erstattet über ihre Fortschritte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Zum Vorkommen von Gewalt an Kindern in der Familie gab es in der Schweiz lange Zeit nur wenige wissenschaftliche Studien. Eine grobe Annäherung erlaubten bisher Informationen aus den offiziellen Statistiken: Die polizeiliche Kriminalstatistik, die Auskunft zu strafrechtlich geahndeten Taten an Kindern geben, die Opferhilfestatistik und die Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES über die Anzahl getroffener Kindesschutzmassnahmen. Etwas aufschlussreicher sind die jährlichen Statistiken der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie – Fachgruppe Kindesschutz der Schweizerischen Kinderkliniken. Alle diese Statistiken erfassen jedoch nur Fälle, in denen Gewalt ausgeübt wurde, die schwere Folgen für das Kind hatten und/oder ein Handeln der Behörden erforderlich machte.
Drei neuere Studien, die die EKKJ als Grundlage für ihr Positionspapier analysiert hat, zeichnen nun ein präziseres Bild sowohl bezüglich Vorkommen wie auch Formen von Gewalt in der Erziehung. Sie geben Hinweise auf den Kontext, in dem Eltern gegenüber ihren Kindern Gewalt anwenden.
Gewalt in der Erziehung kommt immer noch häufig vor
Ein Forschungsbericht von 2017 basierend auf einer Elternbefragung der Universität Freiburg zeigt: Im Vergleich zu 1990 hat sich der Anteil Eltern, die berichten häufig oder regelmässig Gewalt in der Erziehung anzuwenden, stark verringert. Dennoch geben rund die Hälfte der befragten Eltern an, körperliche Gewalt in der Erziehung anzuwenden. Während dies mehrheitlich nur selten vorkommt, gibt es eine Gruppe von Eltern (je nach Art der Befragung 6%-11%), die häufig und regelmässig physische Gewalt anwendet. Diese Gruppe ist anteilmässig über die Jahre konstant geblieben. Auch psychische Formen von Gewalt kommen häufig vor. Zwei Drittel der Eltern geben an, psychische Gewalt anzuwenden, jeder vierte Elternteil tut dies sogar regelmässig. Aus der Elternbefragung geht weiter hervor, dass körperliche Gewalt besonders häufig bei kleinen Kindern zwischen 0 und 6 Jahren vorkommt: Jedes 11. Kind dieser Altersgruppe ist davon betroffen.
Was als Gewalt gilt, ist nicht für alle Eltern klar
Die meisten Eltern wenden Gewalt aus einer Überforderung heraus an, nur wenige Eltern tun es systematisch. Viele geben an, unter Stress gehandelt zu haben und dass sie sich danach schlecht gefühlt hätten. Heute bekennen sich viel weniger Eltern als bei früheren Befragungen dazu, Gewalt bewusst als Erziehungsmittel anzuwenden. Auch sind sich die meisten Eltern im Klaren, dass schwere Formen von Gewalt verboten sind. Was genau als Gewalt gilt, wird von Eltern jedoch laut Befragung unterschiedlich bewertet. Entsprechend werden auch die Folgen von Gewalt unterschiedlich wahrgenommen. Jeder vierte Elternteil nimmt an, dass Schläge auf den Hintern und Ohrfeigen als Ausnahme erlaubt sind. Die Aussage „Ein Klaps schadet noch nicht.“ findet entsprechend Zustimmung. Psychische Gewalt wird oft nicht als solche wahrgenommen, von Vätern öfter als von Müttern. Dies gilt insbesondere für passive Formen von Gewalt, wie das Ignorieren eines Kindes über längere Zeit oder Gesprächsverweigerung.
Das Hilfssystem greift zu spät und ist regional sehr unterschiedlich
Obwohl ganz junge Kinder besonders von Gewalt betroffen sind, kommen Kinder erst relativ spät mit einer Kindesschutzinstitution in Kontakt. So liegt das Durchschnittsalter bei Kindern, die von physischer Gewalt betroffen sind, bei 10.4 Jahren, wenn sie bei einer Institution gemeldet werden. Viele der betroffenen Kinder und Eltern erhalten keine Unterstützung oder erst spät.
Bezüglich der Interventions- und Hilfsangebote kommt die Optimus 3 Studie zum Schluss, dass die Schweiz zwar über ein gut ausgebautes Netz an Hilfsangeboten verfügt, gewaltbetroffene Kinder aber nicht überall den gleichen Schutz erhalten und regionale Unterschiede in der Versorgung gross sind.
Das nicht ganz abgeschaffte Züchtigungsrecht
Die EKKJ stellt fest, dass in der Rechtsprechung Überreste des Begriffs des «Züchtigungsrechts» weiterbestehen. Obschon dieser 1978 aus dem Zivilgesetzbuch gestrichen wurde, bezieht sich das Bundesgericht weiterhin darauf, insbesondere bei Fällen in denen Artikel 219 des Strafgesetzbuches StGB, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, zur Anwendung kommt. So auch in einem Urteil von 2018. Das Bundesgericht unterhält in seiner Rechtsprechung damit eine Unschärfe in Bezug auf die gemäss StGB verbotenen Handlungen und gibt zu verstehen, dass Züchtigung innerhalb unklar definierter Grenzen weiterhin zulässig sei. Initiativen im Hinblick auf eine Festschreibung des Rechts auf eine gewaltlose Erziehung sind bisher alle gescheitert.
Es ist Zeit zu handeln: Empfehlungen der EKKJ
Die Befunde der EKKJ bestätigen diejenigen, die von Akteuren aus der Zivilgesellschaft und von Fachpersonen immer wieder vorgebracht werden. Die Kommission möchte die diversen Aufrufe, das Thema der Gewalt in der Erziehung zügig und konsequent anzugehen, mit Nachdruck unterstützen. Bund und Kantone sollen ihre Bemühungen in diesem Bereich verstärken und sich nicht davor scheuen, klar Farbe zu bekennen. Das Recht jedes Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung soll in der Schweiz endlich unmissverständlich gewährleistet sein und konkrete Massnahmen getroffen werden:
- Gesetzesänderung: Ergänzung des ZGB mit einer Bestimmung, die das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung formell verankert und die Abschaffung des Züchtigungsrechts eindeutig bestätigt.
- Prävention: Information der Eltern über die verschiedenen Formen von Gewalt in der Erziehung sowie über die alltäglichen Situationen, die dazu führen können, und die Folgen von Gewalt auf die gesunde Entwicklung des Kindes; Information über alternative Handlungsweisen und über Hilfsangebote; Information der Kinder über ihr Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt; bei allen Massnahmen, besonderes Augenmerk auf Kleinkinder.
- Schulung der Fachpersonen im Bereich Kinder und Familie, um Fälle von Gewalt und Situationen, die dazu führen können, frühzeitig zu erkennen.
- Beratungs- und Hilfsangebote: Bedürfnisanalyse und koordinierte Bereitstellung von Angeboten für Eltern und Kinder sowie Verbesserung des Zugangs zu diesen, insbesondere über eine bessere Information.
- Monitoringmassnahmen: Einrichtung von Instrumenten und Verfahren zur Datenerhebung, um ein statistisches Monitoring der Fälle von Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen und Lücken im Versorgungssystem zu erkennen und zu beheben.
- Vollständige Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes: rasche Umsetzung der vom Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Dezember 2018 vorgeschlagenen Massnahmen.
Quelle: Kommissionen des EDI
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