Kanton Wallis: Cyberbetrug - vor falschen Überweisungsaufträgen wird gewarnt

Die Kantonspolizei erhielt kürzlich Informationen über eine weitere Betrugsform. Im Wallis sind bislang drei Fälle – darunter zwei Versuche – angezeigt worden.

Bei dieser Variante des Phänomens „falsche Überweisungsaufträge“ können bereits in einzelnen Fällen sehr hohe Deliktsummen anfallen.

Der Betrug läuft in mehreren Phasen ab:

  • Zunächst suchen die Täter in Anzeigen bzw. in öffentlichen Ausschreibungen in Print- oder Internetmedien gezielt nach Informationen über allfällige Vergaben von Arbeiten oder Dienstleistungsaufträgen. Auf diese Weise erhalten die Täter erste Hinweise über Unternehmen, welche von der öffentlichen Verwaltung (z.B. von Gemeinden oder Institutionen) Aufträge aus Ausschreibungen erhalten haben.
  • Mit diesen Informationen kontaktieren die Täter – meist telefonisch – die entsprechenden Unternehmen und geben sich als Auftraggeber (z.B. Gemeinden oder Institutionen) aus. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bitten sie darum, per E-Mail eine Kopie sämtlicher offenen Rechnungen zu schicken. Bei den Mailadressen – an welche die Rechnungen geschickt werden sollen – handelt es sich jedoch um gefälschte Adressen.
  • Auf Grundlage der von den Unternehmen erstellten Rechnungen verfassen die Täter fingierte Rechnungen, welche mit geänderten Konto- und Firmenangaben versehen werden. Diese gefälschten Rechnungen werden schlussendlich an den Auftraggeber (z.B. Gemeinden oder Institutionen) zugeschickt, mit der Aufforderung den ausstehenden Rechnungsbetrag auf das neu angegebene Konto zu überweisen.

Bei den Konti handelt es sich in der Regel um Bankverbindungen, welche von Finanzagenten (d. h. Money Mules) zuvor eröffnet worden sind.

Unsere Ratschläge

Für Unternehmen, welche Arbeiten ausgeführt haben

  • Senden Sie nicht wie verlangt irgendwelche Dokumente bzw. offenen Rechnungen an vermeintliche Auftraggeber, bevor der Hintergrund nicht eindeutig geklärt ist.
  • Nehmen Sie in diesem Fall immer Rücksprache.
  • Überprüfen Sie die E-Mailadressen, welche Ihnen mitgeteilt wurden.

Für den Auftraggeber (z.B. Gemeinden / Institutionen)

  • Überprüfen und vergleichen Sie die Kontoangaben   und Kontaktinformationen auf den Rechnungen.
  • Falls Sie über Änderungen von Kontoangaben orientiert werden, klären Sie dies mit dem entsprechenden Unternehmen ab.

Bei Fragen oder bei Verdachtsfällen steht Ihnen die Kantonspolizei unter der Telefonnummer 027 606 58 50 oder über die E-Mail info.presse@police.vs.ch gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Kantonspolizei Wallis

Für Wallis

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