"Wer fährt, trinkt nicht!" Kantonspolizei BS startet mit einer Grosskontrolle ihre Aktion
Die Kantonspolizei Basel-Stadt intensiviert wie in den vergangenen Jahren in der Vor- und Nachweihnachtszeit die Kontrolltätigkeit, um die Verkehrssicherheit auch in diesen Tagen zu gewährleisten. Mit einer Grosskontrolle hat sie am Donnerstagabend ihre Aktion «Via» gestartet.
Dabei überprüften die Polizistinnen und Polizisten die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern; sie richteten ihr Augenmerk aber auch auf potentielle Einbrecherinnen und Einbrecher.
Während zwei Stunden kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten an vier Kontrollstellen entlang der Gemeindegrenze zwischen Basel und Riehen knapp 1000 Autolenkerinnen und Autolenker. Die aus Sicht der Polizei erfreuliche Bilanz: Bei weniger als zwei Prozent zeigte der Atemalkoholtest ein positives Ergebnis. Bei zwölf Autofahrern ergab der Test Werte zwischen 0,01 und 0,24 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l).
Bei zwei Lenkern untersagten die Polizisten die Weiterfahrt, da die Tests höhere Werte anzeigten. Bei einem 36-jährigen Lenker zeigte der Text 0,35 mg/l an. Er muss mit einem Strafbefehl mit Busse rechnen. Ebenso ein 42-jähriger Autofahrer, der vor der Kontrolle sein Auto noch rasch wendete und flüchten wollte – was die Polizisten nach einer kurzen Nacheile verhindern konnten. Bei ihm ergab der Test einen Wert von 0,56 mg/l.
Während der Kontrollaktion entdeckten die Polizistinnen und Polizisten bei einem 19-jährigen Beifahrer rund 100 Gramm Marihuana. Zudem büssten die Polizistinnen und Polizisten drei Autofahrerinnen und Autofahrer, die oder deren Beifahrer nicht angegurtet waren. Sodann entdeckten sie einen 44-Jährigen deutschen Staatsbürger, der wegen drei Tagen Haft und Aufenthaltsnachforschungen ausgeschrieben war.
Im Einsatz standen rund vierzig Polizistinnen und Polizisten aus verschiedenen Abteilungen der Kantonspolizei Basel-Stadt. Im Rahmen der Aktion «Via», die noch bis zum 12. Januar 2020 dauert, werden Grosskontrollen, aber auch kleinere Aktionen, sowohl auf Hauptverkehrswegen als auch auf Nebenstrassen in den Quartieren durchgeführt.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sich strafbar macht, wer mit mehr als 0.24 mg/l Atemalkoholkonzentration ein Fahrzeug lenkt. Für Neulenker, Fahrschüler, Fahrlehrer, Begleitpersonen von Lernfahrten sowie Lenker von Taxis, Cars sowie Lastwagen gilt die Grenze von 0.05 mg/l. Die Fahrtüchtigkeit kann bereits bei einem niedrigeren Blutalkoholwert beeinträchtigt sein. Deshalb gilt auch vor, während und nach den Festtagen: «Wer fährt, trinkt nicht!»
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt