Mehrere Afrikaner bei illegalem Einreiseversuch festgenommen
Rosenheim / A93. Die Bundespolizei hat am Montag (9. Dezember) auf der A93 in verschiedenen Reisebussen aus Italien mehrere Afrikaner festgenommen. Sie werden nicht nur beschuldigt, jeweils einen illegalen Einreiseversuch unternommen zu haben, sondern ihnen wird auch vorgeworfen, gefälschte Papiere vorgezeigt oder mitgeführt zu haben.
In Deutschland darf keiner von ihnen bleiben.
In einer Haftanstalt fand sich im Anschluss an die Grenzkontrolle ein Gambier wieder. Die mitgeführten Dokumente des 21-Jährigen belegten, dass er in Italien in der Vergangenheit registriert worden war. Einreisepapiere für Deutschland hatte er nicht. Mithilfe seiner Fingerabdrücke konnte die Bundespolizei belegen, dass er 2015 auch in Deutschland Asyl beantragt hatte – allerdings unter völlig abweichenden Personalien. Der junge Mann wurde unter anderem wegen mittelbarer Falschbeurkundung angezeigt. Auf richterliche Anordnung hin lieferte ihn die Bundespolizei in die Eichstätter Hafteinrichtung ein, um seine Zurückweisung sicherzustellen. Der gambische Staatsangehörige soll voraussichtlich schon bald in sein ursprüngliches Heimatland zurückkehren.
Auf Höhe Kiefersfelden trafen die Bundespolizisten in einem Fernbus auf eine Kamerunerin, die zwar über einen Pass, aber nicht über ein Visum für Deutschland verfügte. Ihre befristete italienische Aufenthaltsberechtigung, die sie bei der Grenzkontrolle ausgehändigt hatte, war abgelaufen. Als die Beamten, das Reisegepäck der 40-Jährigen durchsuchten, fanden sie eine kamerunische Geburtsurkunde. Wie sich rasch herausstellte, handelte es sich dabei um eine Fälschung. Die Frau wurde angezeigt und anschließend nach Österreich zurückgewiesen.
Der österreichischen Polizei wurde auch ein Mann aus Guinea-Bissau überstellt. Bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn zeigte der 27-Jährige einen Reisepass vor. Über Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik verfügte er nicht. Die Überprüfung des Passes ergab, dass das Bild darin ausgetauscht worden war. Nach der Einleitung eines Strafverfahrens veranlassten die Bundespolizisten die Zurückweisung des Afrikaners.
Quelle: Bundespolizeidirektion München
Bildquelle: Bundespolizeidirektion München