Kanton Jura: Kampagne der Kantonspolizei gegen Alkohol im Strassenverkehr

Das Jahresende ist oft Anlass, ein Glas mit Familie und Kollegen zu trinken.

Durch die Begrenzung des Alkoholkonsums und die Gewährleistung eines sicheren Transports lassen sich schlimme und dramatische Folgen vermeiden.

Die Jurapolizei des Kantons Jura legt einige Grundsätze zur Vermeidung von Unfällen, strafrechtlichen Folgen und administrativen Sanktionen fest. Sie wird weiterhin wachsam sein, wenn es um Exzesse geht, um Verkehrstragödien zu begrenzen.

Alkohol reduziert Reflexe, erzeugt riskante Verhaltensweisen und reduziert die Wahrnehmung von Gefahren. Das Führen eines Fahrzeugs mit einem zu hohen Blutalkoholspiegel ist verboten und strafbar. Tatsächlich ist Alkohol oft die Ursache von teils dramatischen Unfällen. Wird eine Fahruntüchtigkeit aufgrund von übermässigem Alkoholkonsum festgestellt, wird sie durch strafrechtliche und administrative Konsequenten im Zusammenhang mit dem Führerschein geahndet. Es gibt viele Möglichkeiten, das Fahren unter Alkoholeinfluss zu vermeiden.

Die Kantonspolizei des Juras erinnert an einige Grundprinzipien der Fahrtüchtigkeit:

  • vor dem Fahren keinen Alkohol trinken;
  • wenn Alkohol konsumiert wurde, hier sind einige Lösungen:
    • nehmen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel;
    • ein Taxi bestellen;
    • lassen Sie eine Person fahren, die keinen Alkohol getrunken hat;
    • kontaktieren Sie Nez Rouge unter 0800 802 208;
  • vor Ort schlafen.
  • Kombinieren Sie keinen Alkohol und keine Medikamente, insbesondere keinen Alkohol und keine Drogen.

Polizeibeamte geben gerne Ratschläge, um Tragödien auf der Strasse zu vermeiden. Die polizeiliche Präsenz am Strassenrand wird fortgesetzt, und die Täter werden straf- und verwaltungsrechtlich verfolgt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unfallverhütungsstelle (bfu) über diesen Link. Die bfu ist Partner dieser Präventionskampagne.

 

Quelle: Kantonspolizei Jura
Titelbild: Kantonspolizei Jura

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