Basel BS: „Guckloch“ auf der vereisten Frontscheibe reicht nicht aus
Vierzig auf sechzig Zentimeter: So gross ist das „Gluckloch“ gewesen, das der Lenker eines Lieferwagens am Montagmorgen auf der vereisten Frontscheibe frei gekratzt hat.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat ihn bei einer Verkehrskontrolle in der Gärtnerstrasse gestoppt.
Ihm drohen nun eine Verzeigung und eine administrative Massnahme – denn: Scheiben sind aufgrund der Verkehrssicherheit vollständig von Eis oder Schnee zu befreien.
Anfang Woche hat die Verkehrspolizei in der Bäumlihofstrasse und in der Gärtnerstrasse Kontrollen durchgeführt und dabei ihr Augenmerk auf die freie Sicht der Autofahrerinnen und Autofahrer gerichtet. In den insgesamt rund 1,5 Stunden sichteten sie knapp hundert Fahrzeuge. Bei zehn Lenkerinnen und Lenkern, die ihre Scheiben nicht vorschriftsgemäss gereinigt hatten, beliessen es die Polizisten bei einer mündlichen Verwarnung. Die betroffenen Lenkerinnen und Lenker mussten die Scheiben nachreinigen und konnten dann weiterfahren.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt