Uvrier VS: Junger Mann von Auto tödlich überrollt – Fahrer verurteilt
Am 5. Februar 2016 gegen 00:50 Uhr, ereignete sich auf der Route d’Italie in Uvrier ein Verkehrsunfall, bei welchem ein junger Mann (22), wohnhaft im Mittelwallis, sein Leben verlor.
Nach Abschluss der unverzüglich eingeleiteten Strafuntersuchung, wurde der Täter nun von der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Das Strafverfahren, in welchem mehrere Expertisen, technische, toxikologische und forensische, in Auftrag gegeben werden mussten, ergab, dass der junge Mann zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert auf der Route d’Italie lag.
Dabei wurde er von einem Fahrzeug, welches von Sitten in Richtung St-Leonard unterwegs war, überrollt. Die Strafuntersuchung ergab, dass das Fahrzeug mit einer zulässigen Mindestgeschwindigkeit von 70km/Std. bei schwierigen Sichtverhältnissen (Nacht, Nieselregen und leichter Nebel) unterwegs war. Auch durch ein versuchtes Ausweichmanöver konnte der Fahrer die Kollision nicht vermeiden.
Durch den Zusammenstoss erlitt der am Boden liegende junge Mann schwerste Verletzungen, denen er noch am Unfallort erlag. Der Fahrer des Unfallfahrzeuges hielt nach dem Aufprall nicht an und fuhr umgehend nach Hause, um jedoch einige Minuten später an den Unfallort zurückzukehren und sich spontan bei den in der Zwischenzeit eingetroffenen Polizisten zu stellen.
Mit Strafbefehl vom 10. Dezember 2019 hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung abgeschlossen und den Fahrer der fahrlässigen Tötung, der Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig gesprochen.
Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagen mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 4’500.– verurteilt. Bezüglich des Fahrens in angetrunkenem Zustand wurde der Fahrer freigesprochen. Die zivilen Ansprüche der Privatkläger wurden auf den zivilen Rechtsweg verwiesen.
Keine der Parteien hat gegen den Strafbefehl vom 10. Dezember 2019 Einsprache erhoben, weshalb er in Rechtskraft erwachsen ist.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis
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