Uvrier VS: Junger Mann von Auto tödlich überrollt – Fahrer verurteilt

Am 5. Februar 2016 gegen 00:50 Uhr, ereignete sich auf der Route d’Italie in Uvrier ein  Verkehrsunfall, bei welchem ein junger Mann (22), wohnhaft im Mittelwallis, sein Leben verlor.    

Nach Abschluss der unverzüglich eingeleiteten Strafuntersuchung, wurde der Täter nun von der Staatsanwaltschaft verurteilt.

Das  Strafverfahren, in welchem mehrere Expertisen, technische,  toxikologische und forensische, in Auftrag gegeben werden  mussten, ergab, dass der junge Mann zum Unfallzeitpunkt stark  alkoholisiert auf der Route d’Italie lag.

Dabei wurde er von einem Fahrzeug, welches von Sitten in Richtung St-Leonard unterwegs war, überrollt. Die Strafuntersuchung ergab,  dass das Fahrzeug mit einer zulässigen Mindestgeschwindigkeit    von 70km/Std. bei schwierigen Sichtverhältnissen (Nacht,  Nieselregen und leichter Nebel) unterwegs war. Auch durch ein  versuchtes  Ausweichmanöver  konnte  der  Fahrer  die  Kollision  nicht vermeiden.

Durch den Zusammenstoss erlitt der am Boden liegende junge Mann schwerste  Verletzungen,  denen  er  noch  am  Unfallort  erlag. Der  Fahrer  des Unfallfahrzeuges  hielt  nach  dem  Aufprall  nicht  an  und  fuhr  umgehend  nach Hause, um jedoch einige Minuten später an den Unfallort zurückzukehren und sich spontan bei den in der Zwischenzeit eingetroffenen Polizisten zu stellen.

Mit   Strafbefehl   vom   10.   Dezember   2019   hat   die   Staatsanwaltschaft   die Strafuntersuchung  abgeschlossen  und  den  Fahrer  der  fahrlässigen  Tötung,  der Vereitelung   der   Massnahmen   zur   Feststellung der Fahrunfähigkeit und des pflichtwidrigen  Verhaltens  bei  Unfall  schuldig  gesprochen.

Er wurde  zu  einer bedingten  Geldstrafe  von 180  Tagen  mit  einer  Probezeit  von  2  Jahren  sowie  zu einer  Busse  von  CHF  4’500.–  verurteilt.  Bezüglich des Fahrens in  angetrunkenem Zustand  wurde der  Fahrer  freigesprochen. Die  zivilen Ansprüche  der  Privatkläger wurden auf den zivilen Rechtsweg verwiesen.

Keine der Parteien hat gegen den Strafbefehl vom 10. Dezember 2019 Einsprache erhoben, weshalb er in Rechtskraft erwachsen ist.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis
Titelbild: deineka – shutterstock.com

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