Projektgruppe zum Koordinierten Sanitätsdienst nimmt Arbeit auf
Am Mittwoch, 15. Januar 2020, hat eine Projektgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone aus dem Gesundheits- und Sicherheitsbereich ihre Arbeit aufgenommen zur künftigen Ausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes.
Im Zentrum steht die Frage, wie die Schweiz im Sanitätsbereich aufgestellt sein sollte, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung von Krisenlagen. Die Arbeiten wurden vom VBS initiiert und stützen sich auf ein Gutachten von Prof. Dr. Thomas Zeltner.
Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) hat heute die Aufgabe, die zivilen und militärischen Stellen, die mit der Planung, Vorbereitung und Durchführung von sanitätsdienstlichen Massnahmen beauftragt sind, zu koordinieren. Die Leitung des KSD ist heute bei der Armee angesiedelt. Aufgrund der Entwicklung der Bedrohungslage und des Gesundheitswesens sowie der verschiedenen Reformen der Armee stellt sich die Frage, ob die heutige Organisation noch zeitgemäss ist.
Das VBS beauftragte Prof. Dr. Thomas Zeltner deshalb, ein Gutachten zur Frage zu erstellen, ob der KSD in seiner heutigen Form den aktuellen Herausforderungen und Aufgaben entspricht. Thomas Zeltner bestätigte in seinem Gutachten, dass Handlungsbedarf besteht, und legte konkrete Empfehlungen zu den Leistungen, Aufgaben und zur künftigen Ausrichtung des KSD vor.
Varianten zur Verbesserung der Zusammenarbeit
Im November 2019 beauftragte Bundesrätin Viola Amherd zusammen mit der Politischen Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) und der Präsidentin der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) den Delegierten des SVS, die Erkenntnisse des Gutachtens von Thomas Zeltner mit den Hauptpartnern des KSD zu analysieren und Umsetzungsvarianten vorzuschlagen. Gestern hat die strategische Begleitgruppe, in welcher der Bund und die Kantone aus dem Gesundheits- und dem Sicherheitsbereich vertreten sind, ihre Arbeit aufgenommen.
Die Projektgruppe hat den Auftrag, Umsetzungsvarianten zur neuen Ausrichtung des KSD auszuarbeiten, und diese im ersten Quartal 2021 den politischen Entscheidungsträgern des Bundes und der Kantone zu unterbreiten. Im Zentrum steht die Frage, wo und wie Verbesserungen bei der sanitätsdienstlichen Zusammenarbeit und Koordination erzielt werden können, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung von Krisen wie Pandemien, Nuklearunfällen, Erdbeben oder Terroranschlägen.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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