Kantonspolizei Basel-Stadt verhängt zehn Rayon- und sieben Stadionverbote 2019

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 verhängte die Kantonspolizei Basel-Stadt insgesamt zehn Rayonverbote (davon drei an Fans von Gastmannschaften; 2018: insgesamt 24, davon 20 an Fans von Gastmannschaften) und der FC Basel 1893 ordnete sieben Stadionverbote an (davon vier an Fans von Gastmannschaften; 2018: insgesamt 29, davon 23 an Fans von Gastmannschaften).

Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Ein Rayonverbot kann jeweils ein entsprechendes Stadionverbot nach sich ziehen. Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten.

Im Kalenderjahr 2019 ermittelte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Fussballspielen in insgesamt sieben Fällen wegen diverser Delikte (2018: 31), darunter Körperverletzung, Drohung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft hat über den Abschluss der Verfahren nach gewalttätigen Ausschreitungen im Mai 2018 per Medienmitteilung vom 5. Juli 2019 informiert.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kantonspolizei pro Heimspiel des FC Basel betrugen im Kalenderjahr 2019 rund 150’000 Franken (2018: 170’000), pro Super-League-Heimspiel des FC Basel rund 140’000 Franken (2018: 155’000).

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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