Kanton Basel-Stadt: Übergangsfrist für Autobahn-Vignette 2020 läuft ab

Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette.

Nach der einmonatigen Übergangsfrist ist ab dem kommenden Samstag, 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2020 gültig.

Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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