Staatsanwaltschaft Thurgau ergänzt Anklageschrift zum Herz-Neuro-Zentrum

Die Staatsanwaltschaft zieht die Anklageschriften in Sachen Herz-Neuro-Zentrum zwecks punktueller Präzisierungen und gleichzeitiger Beweisergänzungen zurück.

Es ist geplant, die ergänzte Anklageschrift bis spätestens Ende 3. Quartal des Jahres 2020 wieder beim Bezirksgericht Kreuzlingen einzureichen.

Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat am 12. Oktober 2018 gegen drei Organe des Herz-Neuro-Zentrums Anklage beim Bezirksgericht Kreuzlingen wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht erhoben. Im Rahmen der Strafuntersuchung mussten sehr aufwendige Untersuchungen getätigt werden, welche zu einer Anklageschrift von über 30 Seiten führten.

Der bisher verfahrensleitende Staatsanwalt, der auch für die Anklagevertretung vor Schranken zuständig gewesen wäre, hat die Staatsanwaltschaft Thurgau anfangs diesen Jahres verlassen. Aus diesem Grund musste der Fall unverzüglich einer neuen Verfahrensleitung zugeteilt werden. Diese kam zum Schluss, dass bezüglich Beweisführung im potentiellen Vermögensschaden noch Optimierungsbedarf besteht, weshalb diesbezüglich weitere Abklärungen getätigt werden.

Die Staatsanwaltschaft wird bei Wiedereinreichung der Anklageschrift aktiv informieren.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Thurgau
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

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