Verzweifelte Mutter legt neugeborenen Bub in Babyfenster

Am 18. Februar 2020, um 16.35 Uhr, wurde ein neugeborenes Baby in eines der Schweizer Babyfenster gelegt. Zum Schutz aller Beteiligten wird der Ort der Abgabe des Babys vorläufig nicht genannt.

Das Baby ist ein gesunder Bub, 3205 g schwer und 50 cm gross. Er war nur wenige Stunden zuvor auf die Welt gekommen. Der kleine Junge bleibt vorübergehend für weitere medizinische Abklärungen im Spital.

Die Mutter hat ihm auf einem Zettel ein paar bewegende Worte mitgegeben. Die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wurde informiert. Ein Vormund hat die Rechte und Pflichten übernommen, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Es handelt sich um das 24. Baby, das abgegeben worden ist, seit es in der Schweiz Babyfenster gibt.

Besondere Aktualität erlangt dieser Fall, weil erst vor wenigen Wochen in Därstetten im Berner Oberland ein neugeborenes Baby ausgesetzt worden und beinahe erfroren ist. Im Vergleich dazu hat die Mutter im aktuellen Fall fürsorglich gehandelt und das Baby mit der Abgabe ins Babyfenster der optimalen medizinischen Pflege übergeben. Offenbar meinte sie, Schwangerschaft und Geburt verheimlichen zu müssen und das Kind nicht behalten zu können.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben nun das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich. Von den 24 bis heute in ein Babyfenster gelegten Babys sind in elf Fällen die Mütter bekannt, weil sie sich im Nachhinein gemeldet haben. Vier Mütter wollten ihr Baby zurückhaben und erhielten es auch zurück.

Die Mutter des jetzt abgegebenen Babys kann sich bei der regionalen KESB oder bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (Hotline 7x24h) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion zugesichert. Zudem kann sie bei der SHMK unentgeltliche Beratung und materielle und finanzielle Hilfe erhalten, um für sich und das Kind die beste Lösung zu finden.

Das Babyfenster ist ein Hilfsangebot für extreme Notsituationen mit dem Ziel, Kindsaussetzungen und Kindstötungen vermeiden zu helfen. Seit der Eröffnung von Babyfenstern in der Schweiz ist die Zahl der Aussetzungen und Kindstötungen statistisch um rund 70% zurückgegangen.

Zum Schutz aller Beteiligten und mit Blick auf das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte werden zum konkreten Fall keine weiteren Auskünfte erteilt.

Schweizer Findelkind-Statistik (PDF)

Weitere Informationen: www.babyfenster.ch

 

Quelle: Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind
Titelbild: obs/Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind

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