Kanton Aargau: Coronavirus-Verdachtsfall muss vertieft abgeklärt werden

„Der Regierungsrat analysiert die Situation rund um das neuartige Coronavirus SARS Co V2 laufend und wird allenfalls notwendige Massnahmen ergreifen“, erklärt Jean-Pierre Gallati zur Lage im Kanton Aargau und zu den bisher getroffenen Vorkehrungen. Die vom Bundes- amt für Gesundheit (BAG) in den letzten Tagen vorgenommene Einschätzung der Gefährdungslage und die daraus resultierenden Empfehlungen seien unverändert gültig.

Im Kanton Aargau wurden bisher 29 Verdachtsfälle erfasst; bei fünf davon sind die Laboruntersuchungen noch ausstehend und bei den anderen 24 verliefen sie negativ. Ein Verdachtsfall mit noch nicht erhärtetem Befund bedarf der vertieften Abklärung.

Im Kanton Aargau werden die Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirus-SARS-Co-V2-Infektion an den beiden Kantonsspitälern in Aarau und Baden abgeklärt und betreut. Die bisher durchgeführten Laboruntersuchungen verliefen negativ. In einem Fall besteht jedoch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass eine Infizierung vorliegen könnte.

Die Analyse des Referenzlabors (NAVI) in Genf für neu auftretende Viruserkrankungen zu dieser Probe ist noch ausstehend. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Kanton Aargau informieren.

Unveränderte Gefährdungslage

Regierungsrat Jean-Pierre Gallati betont, dass sich trotz der neusten Entwicklungen nichts an der Einschätzung der Gefährdungslage geändert habe: „Mit der steigenden Zahl bestätigter Fälle auf der ganzen Welt und nun auch in der Schweiz besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass auch im Kanton Aargau Infektionsfälle diagnostiziert werden.“ Die medizinischen Einrichtungen im Kanton Aargau seien darauf vorbereitet, Verdachtsfälle frühzeitig erkennen und abklären zu können sowie weitere erkrankte Personen zu versorgen.

Gesundheitsdirektor Gallati führt weiter aus, dass der Regierungsrat mit Besonnenheit und unter Abstützung auf die Informationen und Experten des Bundes sowie von weiteren Fachleuten die Situation analysiere und die notwendigen Massnahmen treffe. Wichtig sei, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie des KAD Folge zu leisten.

Regierungsrat Gallati sieht aufgrund der aktuellen Lage keine Notwendigkeit für darüber hinaus gehende Massnahmen wie zum Beispiel die Schliessung von Schulen und öffentlichen Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Solche Massnahmen würden, falls sich die Lage markant verändern sollte, in Abstimmung mit dem Bund, insbesondere dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem BAG, geprüft.

Federführung beim Kantonsärztlichen Dienst

Im Kanton Aargau liegt die Federführung beim Thema Coronavirus SARS Co V2 beim Kantonsärztlichen Dienst (KAD), welcher beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) angesiedelt ist. Der KAD wird bei der Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen von den jeweils zuständigen Departementen sowie vom Kantonalen Führungsstab (KFS) unterstützt.

Kantonsärztin Yvonne Hummel erklärt, dass der KAD in engem Kontakt und Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) stehe und Massnahmen und Empfehlungen mit diesem koordiniere. Dazu gehöre auch die Kommunikation beziehungsweise Information der Bevölkerung und spezifischer Zielgruppen wie zum Beispiel Schulen und Unternehmen.

Der KFS wiederum steht im Kontakt mit dem Bundesstab Bevölkerungsschutz und dem Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung.

Kantonsintern werden regelmässig Telefonkonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern aller involvierten Stellen durchgeführt, bei denen die Entwicklung der Lage besprochen und die zu treffenden Massnahmen erörtert werden.

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS Co V2 sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus

Unter anderem die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel;
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;
  • Kontakt zu Personen meiden mit Husten- und Schnupfen-Symptomen;
  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet.

Das Bundesamt für Gesundheit lanciert morgen Donnerstag eine Informationskampagne, um diese Verhaltensempfehlungen der Bevölkerung noch besser bekannt zu machen.

Mailadresse für Fragen betreffend den Kanton Aargau eingerichtet

Informationen zum Coronavirus SARS Co V2, die den Kan- ton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.

Für Fragen rund um das Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

Für Aargau

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN