Kanton Jura: Augen auf beim Messerkauf im Internet
Das Bundeswaffengesetz regelt u.a. den Erwerb von verschiedenen Waffenarten. Die Messer werden unter anderem nach ihrem Öffnungsmechanismus kategorisiert.
Die Kantonspolizei des Jura hat sich mit Fällen illegaler Einfuhren von Messern befasst, deren Klinge durch einen automatischen Öffnungsmechanismus, der mit einer Hand bedient werden konnte, freigegeben werden konnte.
Die Kantonspolizei des Jura weist die Bevölkerung darauf hin, dass der Erwerb von Gegenständen im Ausland, die in den Geltungsbereich des Bundeswaffengesetzes fallen, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Zahlreiche Internet-Verkaufsseiten bieten Artikel an, die dem Bundeswaffengesetz unterliegen, wie zum Beispiel Messer. Es ist oft schwierig, wenn nicht gar unmöglich, festzustellen, ob der Öffnungsmechanismus eines Messers in der Schweiz verboten ist oder nicht. Dies liegt daran, dass die Informationen auf den Verkaufsseiten oft nicht vollständig genug sind. Einige dieser Artikel sind in der Schweiz einfach verboten. Daher kann die Einfuhr eines verbotenen Messers in die Schweiz zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, auch wenn der Käufer nicht die Absicht hatte, ein solches Messer zu erwerben. Rund zehn Fälle haben die Kantonspolizei des Jura seit Anfang 2020 beschäftigt.
Der Online-Kauf von waffenähnlichen Gegenständen ist oft einfach und die Käufer sind oft schlecht über die Bedingungen für die Einfuhr in die Schweiz informiert. Bei einigen Artikeln, insbesondere bei Messern, ist es für den Käufer sehr schwierig festzustellen, ob der Artikel unter das Bundeswaffengesetz fällt oder ob er legal erworben werden kann. Ohne jegliche Angabe des Verkäufers kann nur durch die physische Inspektion des Objekts festgestellt werden, ob das Blatt durch einen automatischen Öffnungsmechanismus, der mit einer Hand bedient werden kann, freigegeben wird. In den meisten Fällen wird diese Besonderheit erst bei der Einreise in die Schweiz festgestellt. Für diese Funktion wäre eine Einfuhrgenehmigung erforderlich gewesen. Im Falle einer illegalen Einfuhr wird der Täter den Justizbehörden gemeldet. Je nach Schwere des Vergehens kann die strafrechtliche Sanktion von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.
Zudem sind in der Schweiz Wurfsterne, Tränengassprays, Schlagringe, Schmetterlingsmesser, Messer mit symmetrischer Klinge und Messer, deren Klinge durch einen automatischen Öffnungsmechanismus, der mit einer Hand bedient werden kann, sowie Schlagstöcke und Elektroschockgeräte verboten. Darüber hinaus gelten Druckluft- oder CO2-Gaswaffen, Attrappen-, Alarm-, Softluft- und Teleskopstöcke nach Schweizer Recht als Waffen. Ihre Einfuhr erfordert daher eine Genehmigung, deren Einzelheiten über diesen Link dargestellt werden.
Quelle: Kantonspolizei Jura
Titelbild: Kantonspolizei Jura