Nidwalden: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes

Der Bundesrat hat am Montag, 16. März 2020, zum Schutz der Bevölkerung, die Massnahmen verschärft und zur Bekämpfung des Coronavirus eine Verordnung erlassen.

Die Kantonspolizei Nidwalden setzt diese Verordnung im Rahmen der allgemeinen Patrouillentätigkeit konsequent aber mit dem nötigen Augenmass um.

Am Montag hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage gemäss dem Epidemien Gesetz ausgerufen. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind bis zum 19. April 2020 verboten. Im Weiteren sind alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen.

Die Kantonspolizei Nidwalden setzt im Sinne der Verhältnismässigkeit das „social distancing“ im öffentlichen Raum durch. In erster Linie wird die Bevölkerung auf die aktuelle Problematik aufmerksam gemacht. Personenansammlungen von mehr als 15 Personen wird die Polizei auflösen. Falls sich die Personen ihrer sozialen Verantwortung nicht bewusst sind und diese Anweisungen nicht befolgen, sieht sich die Kantonspolizei Nidwalden gezwungen, gemäss der geltenden Gesetzgebung durchzugreifen.

Im Weiteren hat die Polizei auch ein Augenmerk auf Betriebe oder Geschäfte, welche widerrechtlich geöffnet haben. Sollte dies der Fall sei, werden die verantwortlichen abgemahnt und im Wiederholungsfall angezeigt. Hier bietet die COVID-19 Verordnung 2 die Handlungsgrundlage für die Polizei.

Die Kantonspolizei Nidwalden appelliert an die Bevölkerung, die BAG-Empfehlungen dringend einzuhalten und sich an die Gesetzesbestimmungen zu halten.

 

Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Nidwalden

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