Schweiz dehnt Grenzkontrollen wegen Coronavirus aus – vorerst keine Visa mehr

Um den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter zu verstärken, dehnt die Schweiz die Einreisebeschränkungen auf Spanien aus.

Diese gelten zudem ab sofort auch für den Luftverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich sowie aus allen Nicht-Schengen-Staaten. Zudem setzt der Bundesrat die Erteilung von Schengenvisa wie auch von nationalen Visa für Angehörige von Drittstaaten für vorerst drei Monate aus. Die Einreise in die Schweiz ist für diese nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Der Bundesrat hat am 16. März entschieden, zusätzlich zur italienischen Grenze auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Diese Einreiseverbote gelten nun auch für Spanien. Die Einreise aus diesen fünf Schengen-Staaten ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen oder sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiterhin zugelassen.

Diese Massnahmen dienen dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Diese Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen gelten ab sofort auch für den Luftverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich. Die Grenzkontrollbehörden werden an den Flughäfen entsprechende Dispositive aufbauen. Personen aus Risikoländern, die sich auf eine der Ausnahmen berufen können, dürfen zudem nur noch an den Landesflughäfen in Zürich, Genf und Basel einreisen.

Einreise aus Drittstaaten ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen

Auch Einreisen an den Schengen-Aussengrenzen werden mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten. Die Schweiz folgt dabei der Praxis der anderen Schengen-Staaten. Sie wird vorerst während 90 Tagen grundsätzlich auch keine Schengenvisa mehr ausstellen. Auch nationale Visa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt, etwa an visumspflichtige Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz sowie an Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Gesundheitsbereich.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: T. Lesia – shutterstock.com

MEHR LESEN