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Kanton Bern: Massnahmen der Gerichte und der Staatsanwaltschaft

Das Obergericht teilt mit: Die Verhandlungen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Kantons Bern werden mit Ausnahme von dringlichen Verfahren bis zum 19. April 2020 eingestellt.

Um den dringend notwendigen Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus zu leisten, schränkt das Obergericht per sofort seinen Verhandlungsbetrieb ein.

Es werden nur noch dringliche Verfahren verhandelt, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Aufschub oder keine Verzögerung dulden. Diese Massnahme gilt einstweilen bis am 19. April 2020. Solche unaufschiebbaren Verfahren betreffen insbesondere Haftfälle sowie Verfahren, denen die Verjährung droht. Die erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte sowie die Schlichtungsbehörden wurden aufgefordert, dies ebenfalls umzusetzen.

Die Aufrechterhaltung des Rechtsprechungsbetriebes ist gewährleistet. Schliesst das Gesetz das schriftliche Verfahren nicht ausdrücklich aus oder liegt das Einverständnis der Prozessparteien vor, erfolgt das Verfahren in der Regel schriftlich.

Die Öffentlichkeit der durchgeführten Verhandlungen wird eingeschränkt. Über die Zulassung einer begrenzten Zahl von Medienvertreterinnen und Medienvertretern entscheidet die Verfahrensleitung.

Die Präsenzpflicht an den Gerichten wird auf ein Minimum reduziert. Die Mitarbeitenden arbeiten soweit möglich von zu Hause aus (Homeoffice).

Das Verwaltungsgericht teilt mit:

Das Verwaltungsgericht und die unabhängigen Rekurskommissionen der bernischen Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sämtliche, nicht zwingend notwendigen Verhandlungen mit Beteiligung der Parteien abgesagt. Die Schalter sind geschlossen. Allfällige Eingaben sind dem Gericht per Briefpost zuzustellen. Die Geschäftstätigkeit bleibt innerhalb der vom Bundesrat und vom Regierungsrat des Kantons Bern erlassenen Rahmenbedingungen aufrecht erhalten.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilt mit:

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern stellt die fachgerechte und effiziente Strafverfolgung innerhalb der vom Bundesrat und vom Regierungsrat des Kantons Bern erlassenen Rahmenbedingungen sicher.

Zum Schutze der Rechtsbetroffenen wie auch der Mitarbeitenden werden die Einvernahmen und Verhandlungen mit persönlicher Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten per sofort eingestellt, einstweilen bis 19. April 2020. Davon ausgenommen sind Verfahren, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Aufschub dulden, so wie Haftfälle, dringende Zwangsmassnahmen, Verfahren, denen die Verjährung droht und spezifisch ist im Jugendstrafrecht das das rechtliche Gehör im Rahmen von ordentlichen und vorsorglichen Schutzmassnahmen stets sicherzustellen.

 

Quelle: Justizabteilung des Kantons Bern
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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