Weitere Einschränkungen an Grenzen - Vorübergehende Grenzkontrollen
Zur Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Coronavirus schränkt die Bundesregierung vorübergehend den grenzüberschreitenden Verkehr aus Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark ein. Zudem ist ein Grenzübertritt nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.
Der Warenverkehr bleibt davon unberührt, auch Berufspendler können weiter einreisen.
Seit dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Damit aktualisierte das Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen an den Landgrenzen. Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist für Bürgerinnen und Bürger hier abrufbar.
Das Bundesinnenministerium wies darauf hin, dass sich alle Reisenden mit dringendem Reisegrund, zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten über die Möglichkeiten des Grenzübertritts informieren sollten.
Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark werden seit dem 16. März 2020 durch die Bundespolizei durchgeführt. Bundesinnenminister Seehofer ordnete diese Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes am 15. März 2020 an. Die Europäische Komission und die Innenminister der Europäischen Union wurden mit einem sogenannten Notifizierungsschreiben von der Anordnung in Kenntnis gesetzt.
Unterbrechung der Infektionskette
Eine der wichtigsten Maßnahmen beim Infektionsschutz sei die Unterbrechung der Infektionskette, so der Bundesinnenminister. „Dazu müssen nicht nur Veranstaltungen und soziale Kontakte, sondern auch Reisebewegungen eingeschränkt werden“, betonte Seehofer. Da die Lage sehr ernst sei, so der Bundesinnenminister weiter, müsse entsprechend darauf reagiert werden.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie Einreisen von Berufspendlern bleiben aber möglich. Auch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können weiter einreisen.
Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern
Reisende ohne triftigen Grund dürfen an den Grenzen zu den fünf Ländern allerdings nicht mehr ein- oder ausreisen. Dies gilt auch für Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werde die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsämter hinzuziehen, betonte Minister Seehofer.
Quelle: bundesregierung.de
Artikelbild: Symbolbild © Lutsina Tatiana – shutterstock.com