Kanton AG: Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen nachts geschlossen
Der Bundesrat hat zur Bekämpfung des Coronavirus Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten.
Die Aargauer Polizei hat in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot insbesondere bei Schul- und Sportanlagen festgestellt – vor allem in der Nacht.
Aus diesem Grund hat die Kantonsärztin die Schliessung aller Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr verfügt, das heisst, dass der Zugang zu ihnen bzw. der Aufenthalt während dieser Zeit auf ihnen verboten ist. Das Verbot tritt ab sofort in Kraft. Mit dieser Massnahme kann das durch den Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umgesetzt werden.
Zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage hat der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) erlassen. Gemäss Art. 7c Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 sind Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen verboten.
Die Polizei hat in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot festgestellt. Vor allem auf Schul- und Sportanlagen wurden Personen angetroffen, die sich entweder in Gruppen von mehr als 5 Personen oder unter Missachtung der sozialen Distanz sportlich betätigt haben. Ein wesentli- cher Teil dieser Menschenansammlungen fand in den Nachtstunden statt. Aus diesem Grund hat die Kantonsärztin per sofort die Schliessung aller Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr verfügt, das heisst, dass der Zugang zu ihnen bzw. der Aufenthalt während dieser Zeit in ihnen verboten ist. So ist sichergestellt, dass das vom Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umsetzt werden kann.
Aufnahme eines dritten Patienten aus dem Elsass wird geprüft
Am 28. März 2020 trafen zwei Patienten aus Colmar per Helikopter im Kantonsspital Aarau ein. Beide wurden auf der Intensivstation aufgenommen. Gleichzeitig hat der Kanton Aargau auch aus dem schwer getroffenen Kanton Tessin einen ersten Patienten im Kantonsspital Aarau aufgenommen. Für Patienten aus dem Kanton Tessin hat der Kanton Aargau insgesamt fünf Intensivpflegeplätze zur Verfügung gestellt. Nun prüft der Kantonsärztliche Dienst die Aufnahme eines dritten Patienten aus dem Elsass. Die Kapazität des Aargauer Gesundheitswesens wird dadurch nicht eingeschränkt.
www.ag.ch/helfen bringt Hilfesuchende und Helfende im Aargau rascher zusammen.
Quelle: Kanton Aargau
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