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Kanton Bern setzt Covid-19-Verordnung Kultur um

08.04.2020 |  Von  |  Bern, Coronavirus, Schweiz

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vollzugsverordnung zur Covid-19-Verordnung Kultur genehmigt, die der Bundesrat am 20. März 2020 erlassen hat. Gleichzeitig stimmte er auch dem entsprechenden Leistungsvertrag zwischen Bund und Kanton Bern zu.

Damit kann das Amt für Kultur des Kantons Bern die eingereichten Gesuche um Unterstützungsbeiträge ab sofort bearbeiten und darüber entscheiden.

Mit den Soforthilfebeiträgen und Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen will der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abfedern, damit die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt. Der Bund hat dem Kanton Bern die Abwicklung folgender Massnahmen übertragen: Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zum Erhalt ihrer Liquidität zinslose, rückzuzahlende Darlehen beim Kanton beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmungen können Ausfallentschädigungen beantragen, welche die Kosten abfedern, die aufgrund der COVID-Massnahmen entstanden sind. Zur Orientierung wurden Übersichten und Entscheidungshilfen auf der Homepage des Amtes für Kultur/Kulturförderung des Kantons BernLink öffnet in einem neuen Fenster. publiziert. Hier können betroffene Kulturschaffende Gesuche online stellen.

Nachdem der Regierungsrat bereits am 26. März beschlossen hatte, den Bereich Kultur mit Lotteriemitteln in Millionenhöhe zu unterstützen, hat er nun einer ausserordentlichen Speisung des Kulturförderungsfonds in der Höhe von 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugestimmt.

Regierungsratssitzung ganz im Zeichen von Corona

An seiner heutigen ausserordentlichen Sitzung während der Frühlingsferien hat der Regierungsrat ausschliesslich Geschäfte im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus behandelt. Mit einer Änderung der Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronaviruskrise hat er die Regelungen zu den Take-aways rückwirkend angepasst. Neu dürfen diese sieben Tage pro Woche bis jeweils 21 Uhr geöffnet sein (siehe Medienmitteilung vom 1. April).

Schliesslich hat der Regierungsrat auch die Beiträge an die Destinationen und BE! Tourismus zur teilweisen Kompensation des Ausfalls der Erträge aus der Beherbergungsabgabe genehmigt. Für Beiträge über 500’000 Franken ist die Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Zahlungen an die Destinationen und BE! Tourismus müssen Ende April 2020 erfolgen, um deren Betriebsfähigkeit zu sichern.

Beitrag aus dem Lotteriefonds für Katastrophenhilfe aufgrund des Coronavirus

Schliesslich hat der Regierungsrat einen Beitrag von 150’000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Katastrophenhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes bewilligt. Als Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterstützt das Schweizerische Rote Kreuz Schwestergesellschaften in anderen Ländern bei der Bewältigung der Corona-Krise. Die Mittel werden für Informations- und Präventionskampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie für die Beschaffung von Schutzmaterial eingesetzt.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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