Anklage gegen IS-Mitglied (Iraker) erhoben
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen irakischen Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Ihm wird vorgeworfen, als von der Schweiz aus operierendes Mitglied der terroristischen Organisation „Islamischer Staat (IS)“ auf vielfältige Weise für den IS aktiv gewesen zu sein.
Dabei nahm der Beschuldigte gegenüber anderen, auch hochrangigen IS-Mitgliedern eine Autoritätsposition ein.
Die BA wirft dem Beschuldigten den Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122), Beteiligung an der kriminellen Organisation IS (Art. 260ter Ziff. 1 StGB), gewerbsmässigen Betrug (Art. 146 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) sowie mehrfaches Herstellen und Lagern von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB) vor.
Das betreffende Strafverfahren hat die BA im November 2016 eröffnet. Der Beschuldigte wurde im Mai 2017 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt.
Beteiligung an der verbotenen terroristischen Organisation IS
Die BA wirft dem Beschuldigten vor, ungefähr ab 2014, spätestens aber ab Mitte 2016 und bis zu seiner Verhaftung im Mai 2017 ein von der Schweiz aus operierendes Mitglied der terroristischen Organisation IS gewesen zu sein. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang haben ein weitverzweigtes, transnationales Netzwerk des Beschuldigten von über 20 anderen IS-Mitgliedern in der Schweiz, in Syrien, im Irak, in der Türkei, im Libanon, in Finnland sowie an unbekanntem Ort aufgedeckt. Der Beschuldigte nahm gegenüber anderen, auch hochrangigen IS-Mitgliedern eine Autoritätsposition ein und fungierte als Anwerber, Schleuser, Geldgeber sowie auch als Empfänger von Anweisungen von IS-Führungsmitgliedern.
Dem Beschuldigten werden zahlreiche Aktivitäten zugunsten des IS zur Last gelegt. Ihm wird unter anderem der Versuch vorgeworfen, im April 2017 ein im Libanon wohnhaftes IS-Mitglied zu einem Selbstmordattentat im Libanon im Namen des IS angestiftet zu haben. Die Ausführung der Tat konnte rechtzeitig verhindert werden. Weiter wird er beschuldigt, von einem hochrangigen IS-Mitglied die Anweisung zur Vorbereitung von Anschlägen in der Schweiz zustimmend entgegengenommen zu haben. Zudem hat er gemäss Anklage den IS finanziell unterstützt, mehrere Personen für den IS rekrutiert und zum IS geschleust und einem in Syrien lebenden IS-Mitglied die Anweisung zum Aufbau von IS-Schläferzellen erteilt.
Die getätigten Untersuchungshandlungen ergaben keine Anhaltspunkte dafür, dass in der Schweiz ein konkreter Anschlag kurz bevorstand. Unter den gemäss Anklageschrift vom Beschuldigten für den IS rekrutierten und zum IS geschleusten Personen befinden sich keine in der Schweiz wohnhafte Personen und keine Schweizer Staatsbürger.
Gewerbsmässiger Betrug
Gemäss Anklage hat der Beschuldigte im Zeitraum von Februar 2017 bis zu seiner Verhaftung im Mai 2017 beim Sozialdienst der für ihn zuständigen Gemeinde im Kanton Thurgau bei mehr als einem Dutzend Gelegenheiten auf Nachfrage falsche Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht und damit unberechtigterweise die Entrichtung von Sozialhilfebeiträgen erreicht.
Mehrfaches Herstellen und Lagern von Gewaltdarstellungen
Die BA wirft dem Beschuldigten im Weiteren vor, im Zeitraum von 2016 bis zu seiner Verhaftung im Mai 2017 über das Internet zahlreiche Gewaltdarstellungen auf seinen Datenträgern gesammelt und sie dort zum eigenen Konsum und zur Weiterverbreitung aufbewahrt zu haben. Es handelt sich dabei meist um propagandistische Darstellungen von grausamen Hinrichtungen verschiedener Art.
Erfolgreiche Kooperation auf nationaler und internationaler Ebene
Die umfangreichen Ermittlungen in diesem Verfahren wurden unter der Leitung der BA in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe von fedpol und der Kantonspolizei Zürich geführt. Weiter arbeitete die BA auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe mit mehreren Staaten zusammen. Die BA dankt dem fedpol, der Kantonspolizei Zürich und ihren weiteren nationalen und internationalen Partnern für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit, welche die vorliegende Anklageerhebung ermöglicht hat.
Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift geht die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit an das Bundesstrafgericht über. Dies gilt auch in Bezug auf die Haftsituation des Beschuldigten. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundesanwaltschaft
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