Kanton Bern: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wegen Waldbrandgefahr

Im Kanton Bern herrscht auf Grund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr.

Deshalb gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 „gross“ ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.

Bei Wind auf Feuer verzichten

Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

Für Bern

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN