Kanton Solothurn: Waldbrandgefahr - absolutes Feuerverbot!
Durch die anhaltende Trockenheit ist im Kanton Solothurn die Gefahr von Wald- und Flurbränden gross.
Die Windverhältnisse der letzten Tage haben die Brandgefahr zusätzlich verschärft. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter gilt für den ganzen Kanton Solothurn im Wald, an den Waldrändern sowie an Fluss- und Seeufern ab sofort ein absolutes Feuerverbot.
Die anhaltende Trockenheit hat in allen Regionen des Kantons Solothurn zu einer grossen Wald- und Flurbrandgefahr geführt. Diverse Feuerwehren standen in den vergangenen Tagen zur Bekämpfung von Wald- und Flurbränden im Einsatz. Weil für die nächsten Tage kein ausgiebiger und flächendeckender Regen erwartet wird und die Windverhältnisse der letzten Tage die Brandgefahr nochmals verschärft haben, hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, ein absolutes Feuerverbot im Wald, an den Waldrändern sowie an Fluss- und Seeufern verfügt.
Nachfolgend der genaue Wortlaut der Verfügung:
1. Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, an den Waldrändern sowie an Fluss- und Seeufern ein Feuer zu entfachen und Grillstellen zu benutzen.
2. Das Wegwerfen von Raucherwaren ist grundsätzlich verboten.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
4. Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden auf Antrag der Direktion der Solothurnischen Gebäudeversicherung mit Busse von 30 bis 400 Franken bestraft. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.
Die Entscheidungsträger rufen die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden sowie Wald- und Flurbrände zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
• Das Feuerverbot ist zwingend einzuhalten
• Beim Grillieren ausserhalb des Waldes sollten ausschliesslich fest eingerichtete
Feuerstellen oder Cheminées benutzt werden
• Feuerstellen und Cheminées dürfen nur nach vollständigem Löschen der Glut verlassen werden
• Windverhältnisse und Funkenwurf beachten
• Präventiv sind Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereitzustellen
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr alarmiert werden.
Quelle: Polizei Kanton Solothurn
Bildquelle: Polizei Kanton Solothurn