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Kanton Aargau: WLAN-Ausstattung für sämtliche kantonale Asylunterkünfte

17.04.2020 |  Von  |  Aargau, Coronavirus, Schweiz

Die Installation einer zweckmässigen WLAN-Infrastruktur soll zeitnah erfolgen Der Regierungsrat hat beschlossen, sämtliche kantonale Asylunterkünfte mit WLAN auszustatten.

Dies insbesondere, um die Kommunikation im beruflichen, schulischen und sozialen Bereich zu ermöglichen. Zudem sollen Ansammlungen um öffentliche WLAN-Hotspots verringert werden.

Von den 50 kantonalen Asylunterkünften im Aargau sind derzeit zehn mit WLAN ausgestattet. Bisher erfolgte die Installation von drahtlosem Internet schrittweise, das heisst im Rahmen der Unterhaltsarbeiten und verfügbaren finanziellen Mittel. Angesichts der aktuellen ausserordentlichen Lage sieht der Regierungsrat jedoch dringenden Handlungsbedarf, die übrigen kantonalen Asylunterkünfte möglichst zeitnah mit WLAN auszustatten.

Das Informationsbedürfnis der Menschen in den kantonalen Asylunterkünften ist bereits im normalen Alltag gross und hat seit der Coronavirus-Pandemie zugenommen. Ebenso verhält es sich mit der Kommunikation im beruflichen, schulischen und sozialen Bereich, die zunehmend digital verläuft, zum Beispiel im Austausch mit den freiwilligen Netzwerken. Bedingt durch den fehlenden Internetzugang in vielen Unterkünften, halten sich die betroffenen Personen oft an Standorten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren oder Cafés auf, an denen ein kostenloses WLAN-Angebot zur Verfügung steht. Das führt zu Ansammlungen von Menschen in der Öffentlichkeit, die es aktuell zu vermeiden gilt.

Deshalb soll die Installation von drahtlosem Internet in sämtlichen kantonalen Asylunterkünften zeitnah und zweckmässig umgesetzt werden. Zur Umsetzung hat der Regierungsrat dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 198’000 Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 117’800 Franken bewilligt. Die benötigten finanziellen Mittel wurden im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020-2023 sowie im AFP 2021-2024 nicht budgetiert. Daher wird die Notwendigkeit eines Nachtragskredits im Rahmen der Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite 2020 geprüft und dem Grossen Rat gegebenenfalls entsprechend beantragt.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

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