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Kantone BS / BL: Frauenhaus – Finanzhilfe zum befristeten Ausbau von Schutzplätzen

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ermöglichen dem Frauenhaus beider Basel durch einen einmaligen Beitrag von 320ʹ000 Franken, die Anzahl der Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder während sechs Monaten auszubauen.

Auch wenn zurzeit in beiden Kantonen bei Häuslicher Gewalt polizeilich wenig Auffälligkeiten festzustellen sind, ist damit zu rechnen, dass die Fallzahlen aufgrund des Aufrufs, zu Hause zu bleiben, zunehmen werden.

Neben einer dadurch entstehenden höheren Nachfrage nach Schutzplätzen stellt die Pandemie die Trägerinnen solcher Unterkünfte vor eine weitere Herausforderung: Sie können mit Blick auf die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundes ihre Räumlichkeiten nicht maximal auslasten, und es besteht die Gefahr, dass bei Infektionen innerhalb einer Institution die Aufnahme neuer Klientinnen gestoppt werden muss. Hinzu kommt, dass unabhängig vom Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Frauenhaus beider Basel phasenweise ein Mangel an Schutzplätzen besteht und Frauen deswegen abgewiesen werden müssen.

Bei einer Überlastung des Frauenhauses beider Basel und anderer Schutzunterkünfte bringt die Opferhilfe beider Basel gewaltbetroffene Frauen in Einzelfällen in Hotels unter. Bei einem grösseren Platzmangel wären solche Einzellösungen teurer als das nun konzipierte vorsorgliche Not-Angebot. Es sieht vor, während sechs Monaten ein Hotel anzumieten. Dies dient ebenso der Sicherheit und der Vertraulichkeit des Standortes. Die beiden Basler Kantone beteiligen sich mit je 160’000 Franken an diesem zeitlich befristeten Projekt.

 

Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt
Titelbild: Tudoran Andrei – shutterstock.com

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