Kaserne Boltigen wird vorübergehend als Bundesasylzentrum wiedereröffnet

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im Einvernehmen mit dem Kanton Bern entschieden, in der ehemaligen Kaserne Boltigen befristet ein weiteres Bundesasylzentrum (BAZ) zu eröffnen.

Damit werden weitere Unterbringungskapazitäten im Asylwesen geschaffen, bei denen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eingehalten werden können.

Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eröffnet das SEM an verschiedenen Orten weitere Unterkünfte und erhöht so die Zahl der Unterbringungsplätze, bei denen die Empfehlungen des BAG zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus vollumfänglich eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für die Distanzempfehlungen.

In der Asylregion Bern steht aktuell nur das BAZ Bern auf dem Areal des ehemaligen Zieglerspitals zur Verfügung, da die Plätze im BAZ Kappelen aufgrund eines Gebäudeschadens temporär nicht belegt werden können.

Das SEM hat entschieden, ein Gebäude des VBS in der Gemeinde Boltigen befristet als BAZ in Betrieb zu nehmen. Die ehemalige Kaserne stand dem SEM bereits zwischen 2016 bis 2019 zur Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung und wurde damals während eines Jahres als BAZ genutzt. Eine erneute Nutzung war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen; diese erfolgt nun aufgrund der aussergewöhnlichen Situation.

Um die Anweisungen des BAG zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus einzuhalten, werden vorläufig im BAZ Boltigen nur 50 der insgesamt 120 möglichen Unterbringungsplätze genutzt. Die Nutzung ist für maximal ein Jahr vorgesehen. Die Vorbereitungsarbeiten nehmen einige Wochen in Anspruch.

Bewährtes Betriebskonzept

Für die Wiederinbetriebnahme des BAZ Boltigen kommt das bewährte Betriebskonzept zur Anwendung, das auch in den anderen BAZ in der Schweiz gilt. Das Betriebskonzept regelt alle Fragen der Betreuung, der Unterbringung und der Sicherheit in den BAZ. Für die Betreuung der Asylsuchenden und die Sicherheit im und rund um das Asylzentrum beauftragt das SEM wie gehabt externe Dienstleister.

Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in den BAZ

Wie in allen BAZ werden auch in Boltigen die eingespielten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass bei der Unterbringung und Betreuung auf die nötige Distanz geachtet wird. Das Essen wird im Schichtbetrieb ausgegeben unter Achtung der Regeln des Social Distancing. Sitzungen finden mit maximal fünf Personen und einem minimalen Personenabstand von zwei Metern statt. Transfers zwischen den Zentren werden auf das Minimum beschränkt. Wichtig ist zudem die Information der Asylsuchenden, die im persönlichen Gespräch und mittels übersetztem Informationsmaterial in 15 Sprachen stattfindet.

 

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Titelbild: Google Maps

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