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Polizist feuert Warnschüsse gegen Corona-Sünder ab

Gemeinde Nenzing (Vorarlberg). Weil drei Spaziergänger den Mindestabstand nicht einhielten, feuerte ein Beamter drei Schüsse ab. Spaziergänger beschweren sich darüber nun vor Gericht.

Der Vorfall ereignete sich am 20. März in der Gemeinde Nenzing. Ein Polizist feuerte nahe der Ruine Ramschwag drei Schüsse aus seiner Dienstpistole ab.

Laut Polizei habe es sich dabei um „interne Signalschüsse“ gehandelt. Mit den Schüssen habe ein Beamter Verstärkung bei der Fahndung nach im Wald flüchtenden Übertretern von Corona-Verhaltensregeln angefordert, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber vol.at.

Zuvor sei man alarmiert worden, dass eine Gruppe von Spaziergängern bei der Ruine den Mindestabstand nicht einhalten würde. Aufgrund der Tatsache, dass das Funkgerät nicht funktionierte, habe der Beamte „interne Signalschüsse“ abgegeben. Diese seien auch lediglich in die Luft abgefeuert worden und hätten niemanden gefährdet.

Spaziergänger beschweren sich vor Gericht

Diesen Aussagen widersprechen drei Spaziergänger, die sich nun vor Gericht beschweren. Ihr Anwalt Patrick Beichl hat den Waffengebrauch für rechtswidrig erklärt. Die Abgabe von Schüssen „grenzt an Wahnsinn, war absurd und vor allem absolut unzulässig“, schreibt der Anwalt in der Beschwerde.

Die betroffenen Fußgänger – ein Paar und die Schwester der Frau – erhielten von der Polizei übrigens nur eine Verwarnung und wurden belehrt, dass beim nächsten Mal eine Strafe von 1400 Euro fällig werde.

 

Übernommen von oe24.at und bearbeitet von belmedia Redaktion
Titelbild: Symbolbild © Adamsov studio – shutterstock.com

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