Kanton AG: Schutzmasken für Betriebe ab Freitagmorgen verfügbar – vier Standorte
Der Kanton Aargau stellt für Mitarbeitende und Inhaber von Unternehmen und Gewerbebetrieben ab sofort Schutzmasken kostenlos zur Verfügung.
Dies hat er gestern bekannt gegeben. Die Masken können an vier Standorten in Baden, Frick, Kölliken und Wohlen bezogen werden. Bezugsberechtigt sind Betriebe, die gemäss Bundesratsbeschluss am kommenden Montag, 27. April 2020 den Betrieb wiederaufnehmen dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.
Dabei können Schutzmasken ein Teil des Konzepts sein, wenn die Zwei-Meter-Abstandsregel im üblichen Kundenkontakt nicht eingehalten werden kann.
Wie am Mittwoch bekanntgegeben, kann der Kanton Aargau für die erste Phase der Schutzmassnahmen-Lockerung ins- gesamt 200’000 Schutzmasken unentgeltlich zur Verfügung stellen. Anspruchsberechtigt sind die gemäss Bundesratsentscheid vom 16. April 2020 betroffenen Branchen: Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Saunas, Solarien, Tattoo-und Piercing-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien.
Diese dürfen ihren Betrieb am 27. April 2020 wiederaufnehmen.
Schutzmaske dann sinnvoll, wenn 2-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann
In der ersten Etappe der Lockerungsmassnahmen können diverse Branchen ihren Betrieb wiederaufnehmen. Sie müssen Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Dabei können Schutzmasken ein Teil des Konzepts sein.
So sind Schutzmasken dann in die Schutzkonzepte zu integrieren, wenn ein naher Kundenkontakt üblich ist und die Zwei-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Coiffeur.
„Im Gegensatz dazu sind Schutzmasken bei Selbstbedienungsanlagen wie Autowaschanlagen oder Blumenfeldern nicht sinnvoll“, betont Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel.
Abgabeorte in allen vier Kantonsteilen
Für Betriebe, bei denen eine Schutzmaske sinnvollerweise zur Anwendung gelangt, hat der Kanton Aargau an vier Orten Abgabestellen eingerichtet: in Baden (Trafo, Brown-Boveri-Platz 1), Frick (Mehrzweckhalle 58, Schulstrasse 24), Kölliken (Turnhalle, Bergstrasse 1) und Wohlen (Mehr- zweckgebäude, Wilstrasse 57).
Die Abgabestellen sind vom Freitag, 24. April 2020 bis Montag, 27. April 2020 von 8.00 bis 18.00 Uhr bedient, also auch am Samstag und am Sonntag. Aufgrund der Nachfrage ist es nicht ausgeschlossen, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Bitte bei den Abgabestellen die entsprechenden Schutzmassnahmen und Abstandregeln einhalten.
Keine Abgabe an Private
Privatpersonen können beim Kanton keine Hygienemasken unentgeltlich beziehen. Bei Bedarf müssen sie über die Verkaufsstellen, zum Beispiel Grossverteiler, beschafft werden.
Mit der vom Bundesrat beschlossenen Lockerung der Schutzmassnahmen ist es nun besonders wichtig, dass die bekannten Hygienevorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden. Der Regierungsrat betont, dass es in den nächsten Wochen entscheidend sein wird, diese Regeln strikte einzuhalten, um einen Anstieg der Neuerkrankungen zu vermeiden. Nur so könne später eine weitere Etappe der Lockerungsvorschriften eingeleitet werden.
Quelle: Kanton Aargau
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