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Kanton Aargau: Verkehrsmedizinscher Bereich wieder freigegeben

Ab dem 27. April 2020 sind wieder alle verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Untersuchungen erlaubt, sofern ein Schutzkonzept vorhanden ist und umgesetzt wird.

An der Sitzung vom vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat weitere Lockerungen im Bereich des Strassenverkehrs beschlossen.

Ab dem 27. April 2020 sind sämtliche verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Untersuchungen wieder erlaubt. Darunter fallen beispielsweise die periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren, Sehtests beim Optiker oder aber Begutachtungen und Abstinenzkontrollen bei Suchtproblematiken. Voraussetzung ist allerdings, dass bei den Leistungserbringern ein Schutzkonzept vorhanden ist, welches umgesetzt wird.

Infolge des Lockdowns sind sehr viele anstehende verkehrsmedizinische Untersuchungen aufgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass nach der Öffnung eine grosse Nachfrage nach Untersuchungen besteht, was insbesondere die Ärzteschaft vor eine grosse Herausforderung stellen wird.

Weiterhin keine Führerprüfungen möglich

Weiterhin verboten bleiben bis auf weiteres sämtliche freiwilligen und obligatorischen Aus- und Weiterbildungen sowie auch alle theoretischen wie auch praktischen Prüfungen im Strassenverkehr. Ob die diesbezügliche Aufhebung per 11. Mai 2020 erfolgt oder erst per 8. Juni 2020 ist derzeit noch offen.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

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