Coronavirus: Am 27. September 2020 findet eine eidgenössische Volksabstimmung statt

Der Bundesrat hat entschieden, dass am 27. September 2020 über fünf eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll: die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz, die Steuerabzüge für Kinder, den Vaterschaftsurlaub und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Zudem hat er entschieden, den geltenden Fristenstillstand für eidgenössische Volksbegehren nicht über den 31. Mai hinaus zu verlängern.

Am 18. März 2020 hatte der Bundesrat beschlossen, die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 abzusagen. Wegen der Coronaepidemie und der zu ihrer Eindämmung ergriffenen Massnahmen waren sowohl die Abstimmungsorganisation wie die freie Meinungsbildung infrage gestellt, und damit auch die ordnungsgemässe Durchführung einer Volksabstimmung.

Inzwischen geht die Zahl der Neuinfektionen zurück, und der Bundesrat verfolgt eine stufenweise Lockerung der Massnahmen gegen das Virus. Damit sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung im September aller Voraussicht nach wieder erfüllt. Je nach Lageentwicklung werden aber zusätzliche Vorkehrungen zu treffen sein. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei beauftragt, diese zusammen mit den Kantonen auszuarbeiten.

Die direktdemokratischen Prozesse sind von grosser Bedeutung. Auch sind die politischen Akteure und die für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlichen Kantone auf Planungssicherheit und einen zeitlichen Vorlauf angewiesen. Darum hat der Bundesrat entschieden, dass am 27. September über fünf eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll:

• Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-initiative)»;
• Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG);
• Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten);
• Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»);
• Unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums:
• Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Fristenstillstand für eidgenössische Volksbegehren wird nicht verlängert

Der Fristenstillstand gilt noch bis zum 31. Mai 2020. Bis dahin ruhen die Sammel- und Behandlungsfristen sämtlicher Volksinitiativen sowie die Sammelfristen von zwei fakultativen Referenden (Beschaffung Kampfflugzeuge und Wirtschaftsabkommen mit Indonesien), es dürfen keine Unterschriften gesammelt werden und die zuständigen Stellen erteilen keine Stimmrechtsbescheinigungen. Ab dem 1. Juni 2020 laufen die Fristen weiter, und es dürfen auch wieder Unterschriften gesammelt werden.

Wegen der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln bleibt das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum weiterhin schwierig. Ein weiterer Aufschub des Initiativ- und Referendumsrechts ist deswegen aber nicht gerechtfertigt. Die Bundeskanzlei wird Vorgaben und Empfehlungen dazu erarbeiten, wie Unterschriftensammlungen derzeit durchgeführt werden können.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: kavalenkava – shutterstock.com

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