Coronavirus: Bund hat Entscheide zu Maturitätsprüfungen gefällt

Auf Antrag der EDK hat der Bundesrat am 29. April 2020 beschlossen, dass die kantonalen Gymnasien dieses Jahr auf schriftliche Maturitätsprüfungen verzichten können. Die Kantone können damit den unterschiedlichen Gegebenheiten infolge der Corona-Krise Rechnung tragen. Auf die kantonalen Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität wird in der ganzen Schweiz verzichtet.

Die Prüfungen werden durch Erfahrungsnoten ersetzt.

Bei der gymnasialen Maturität sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen geteilt. In rein kantonaler Zuständigkeit liegt der Entscheid der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK vom 21. April 2020, auf mündliche Maturitätsprüfungen zu verzichten. Hingegen obliegt der Entscheid, in diesem Jahr auch auf schriftliche Prüfungen verzichten zu können, letztlich dem Bund.

Vor diesem Hintergrund hat die EDK dem Bundesrat den Antrag unterbreitet, den Kantonen zu ermöglichen, auf schriftliche Abschlussprüfungen zu verzichten. Dieser föderalistischen Lösung hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Die Kantone können damit der unterschiedlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie und den unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten, die sich aus dem Verbot des Präsenzunterrichts ergeben haben, Rechnung tragen und selber über die Durchführung der schriftlichen Prüfungen entscheiden. In jenen Kantonen, in denen keine Prüfungen stattfinden, werden die Zeugnisse auf der Basis von Erfahrungsnoten abgegeben. Die Aussagekraft der Zeugnisse auf der Basis von Erfahrungsnoten ist valide genug, um die Studierfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen zu garantieren. Die Hochschulen werden die Schweizer Maturitätsausweise für die Zulassung anerkennen, ungeachtet dessen, auf welcher Basis sie zustande gekommen sind.

Der Bund hätte eine national einheitliche Lösung vorgezogen, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Nach dem langen Ringen unter den Kantonen für den Antrag der EDK galt es aber, rasch zu entscheiden und eine Klärung der Situation für die betroffenen Schulen und die Maturandinnen und Maturanden zu ermöglichen. So wird nun sichergestellt, dass die Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Lehrgänge auf der Sekundarstufe II ihre Maturitätszeugnisse rechtzeitig erhalten, um im Herbst 2020 einen weiterführenden Studiengang auf Tertiärstufe aufnehmen zu können.

Auch die Vorbereitungen auf die Berufsmaturitätsprüfungen wurden durch die Auswirkungen der Corona-Krise stark beeinträchtigt und Lerninhalte kantonal unterschiedlich vermittelt.
Nach Konsultation der Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) und der Hochschulrektorenkonferenz Swissuniversities hat der Bundesrat deshalb beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird. Dadurch werden die Chancengleichheit für alle Berufsmaturandinnen und
-maturanden und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet. Für die Berufsmaturität ist nach geltendem Recht der Bund zuständig.

Die Verordnungen über die Durchführung der Berufsmaturitätsprüfungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus tritt am 30. April 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Oktober 2020. Jene über die Durchführung der gymnasialen Maturitätsprüfungen tritt ebenfalls am 30. April 2020 in Kraft, gilt jedoch bis zum 31. August 2020.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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