Zürich ZH: Corona-Massnahmen werden weiter gelockert
Nach den weiteren Lockerungs-Entscheiden des Bundesrates hat der Stadtrat die Umsetzung in der Verwaltung und den städtischen Betrieben festgelegt. Die Sperrung der Pärke wird mehrheitlich per 11. Mai 2020 aufgehoben.
Der Stadtrat hat, soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich, festgelegt wie die weiteren Lockerung in der Stadt und der Stadtverwaltung umgesetzt werden:
Öffentlicher Raum: Die Sperrung der Pärke wird ab 11. Mai 2020 aufgehoben – mit Ausnahme des rechten Seeufers (Utoquai, Blatterweise) und des Oberen Lettens. Die Stadtpolizei wird weiterhin das Verbot von Menschenansammlungen mit über fünf Personen durchsetzen. Die Öffnung hat Versuchscharakter. Sollte das Verbot von Menschenansammlungen in den geöffneten Pärken nicht durchsetzbar sein, werden sie wieder geschlossen.
Öffentlicher Verkehr: Seit dem 4. Mai 2020 verkehren die VBZ wieder im Jahresfahrplan mit einzelnen Ausnahmen (zum Beispiel kein Nachtnetz). Schutzmassnahmen wie die geschlossene Fahrertür bleiben bis auf weiteres bestehen. (Medienmitteilung vom 21. April 2020). Weiter wird empfohlen, im öffentlichen Verkehr Hygienemasken zu tragen und Stosszeiten zu vermeiden.
Parkierungsregelung: Die S1-Bewilligung für Mitarbeitende in systemrelevanten Berufen laufen per 10. Mai 2020 ausnahms- und ersatzlos aus. Da der öffentliche Verkehr wieder normal fliesst und Berufstätige schrittweisen aus dem Homeoffice zurückkehren, sollen die Parkplätze wieder allen zur Verfügung stehen. Reservierte Strassenraumflächen als Parkplätze für Berechtigte gemäss temporären Verkehrsvorschriften werden aufgehoben. Die Stadtpolizei nimmt am 11. Mai die normale Kontrolltätigkeit wieder auf.
Schulen und Betreuung: Die Schulen nehmen per 11. Mai den Präsenzunterricht wie- der auf. Der Unterricht findet in Halbklassen und nach einem reduzierten Stundenplan statt. Durch die Lockerungen des Bundes können nun auch andere Eltern (unter anderem Dienstleistungs- und Verwaltungspersonal) ihr Arbeitspensum nicht mehr im Homeoffice leisten. Die Notfallbetreuung wird daher erheblich erweitert. Eltern, die wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen sowie alleinerziehende Eltern können nun eben- falls einen Antrag auf Notfallbetreuung stellen, sofern die Kinder nicht anderweitig privat betreut werden können.
Städtische Gesundheitsinstitutionen: Das Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen wurde von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gelockert. In den städtischen Alters- und Pflegezentren sind unter Einhaltung der neuen Regelungen und der weiterhin geltenden Abstands- und Hygienemassnahmen Besuche möglich. Im Stadtspital Waid und Triemli gilt nach wie vor ein Besuchsverbot.
Kulturelle Institutionen: Gemäss Bundesrat können Museen und Bibliotheken ab dem
11. Mai 2020 wieder öffnen, andere Kulturinstitutionen wie Kinos, Theater-, Tanz- und Konzerthäuser frühestens ab dem 8. Juni. Die städtischen Museen Rietberg und NONAM sind ab Dienstag, 12. Mai, wieder geöffnet, das Helmhaus ab Dienstag, 19. Mai.
Bäder und Sportanlagen: Das Sportamt öffnet die Sport- und Badeanlagen ab 11. Mai für Trainings von Vereinen und organisierten Gruppen. Der Betrieb erfolgt unter Einhaltung strenger Vorgaben in Gruppen von maximal 5 Personen. Zudem sind Vereine verpflichtet, ein Schutzkonzept für ihre Trainings vorzulegen. Die meisten Sportanlagen werden für die Öffentlichkeit ab 8. Juni geöffnet. Die städtischen Hallenbäder und Sommerbäder sollen spätestens bis am 8. Juni wieder öffnen.
Schalter und Öffnungszeiten: Ab 11. Mai werden die Schalter dort, wo Hygiene- und Abstandsmassnahmen eingehalten werden können, wieder geöffnet und sind gemäss üblichen, allenfalls leicht reduzierten Öffnungszeiten bedient. Alle Anpassungen unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-betrieb.
Schützen Sie sich, schützen Sie andere: Die Stadt sensibilisiert in den nächsten Wochen mit mehrsprachigen Plakaten die Bevölkerung dafür, dass die Gefahr durch das Corona-Virus mitnichten vorbei ist. „Schützen Sie sich, schützen Sie andere. Alle. Danke. Halten Sie Abstand. Waschen Sie die Hände. Bleiben Sie wenn möglich zu Hause. Tragen Sie bei nahem Kontakt mit Menschen eine Maske“, lauten die Botschaften. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung Schutzmassnahmen weiterhin einhält, nur so können Neuansteckungen möglichst tief gehalten und eine zweite Welle vermieden werden.
Quelle: Stadt Zürich
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