Zürich ZH: Corona – Stadtpolizei musste Menschenansammlungen auflösen

Über das Wochenende kam es im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu über 70 Einsätzen. Wegen zu grossen Personenansammlungen mussten einzelne Örtlichkeiten vorübergehend gesperrt werden.

Von Freitagabend bis Montagmorgen gingen zudem über 180 Lärmklagen ein.

Bei wiederum schönem Wetter hielten sich sehr viele Personen draussen auf und die Stadtpolizei musste bei grösseren Grünflächen und in der Nähe von Gewässern intervenieren, um grössere Menschenansammlungen zu verhindern oder aufzulösen. Vereinzelt mussten Uneinsichtige gebüsst und/oder weggewiesen werden.

Am Freitagabend musste der Idaplatz im Kreis 3 wegen zu vielen Personen geräumt werden. Aus demselben Grund musste im Kreis 10 der Wipkingerpark geräumt und vorübergehend gesperrt werden.

Im Bereich der Waid kam es sowohl am Freitag- wie auch am Samstagabend sowie am Sonntagnachmittag erneut zu Autohotspots. Die Autos und deren Insassen wurden jeweils weggeschickt. Die Waidbadstrasse wurde jedes Mal für den motorisierten Verkehr vorübergehend gesperrt.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag kurz nach 01.30 Uhr rückte die Stadtpolizei zu einer Tankstelle an der Hohlstrasse in Zürich-Altstetten aus. Grund dafür waren mehrere Dutzend Personen sowie über 20 Fahrzeuge, die sich dort versammelt hatten. Beim Eintreffen der Stadtpolizei Zürich herrschte eine aggressive Stimmung und die Mindestabstände wurden nicht eingehalten. In der Folge wurden die Personen aufgefordert, das Areal zu verlassen. Danach wurde dieses bis am frühen Sonntagmorgen gesperrt.

Gegen 02.30 Uhr beendete die Stadtpolizei Zürich nach einer Lärmklage im Kreis 11 eine private Geburtstagsparty mit rund 20 Personen.

Die Stadtpolizei Zürich appelliert in diesem Zusammenhang erneut an die Bevölkerung, sich an die vom Bundesrat erlassenen Auflagen zu halten. Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner

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