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Kapo Waadt: Corona-Internetbetrüger auch auf App „Twint“

Cyberkriminalität und Covid-19 – Trickbetrüger nutzen den Angstaspekt des Coronavirus, um Menschen über das Internet und über die Anwendung „Twint“ zu betrügen.

Die Waadtländer Kantonspolizei warnt Personen jeden Alters vor Gaunern, die den Angstaspekt des Coronavirus ausnutzen, um ihre Opfer über das Internet und die Zahlungsanwendung „Twint“ zu betrügen. Angesichts dieser kriminellen Phänomene ist grosse Vorsicht geboten.

Die Kantonspolizei hat ein Wiederaufleben der Cyber-Betrügereien festgestellt. Die Täter passen sich schnell an die aktuelle Situation an und agieren über soziale Netzwerke (Facebook, Marketplace etc.) oder Kleinanzeigenseiten. Bei so genannten „Vorschussbetrügereien“ gibt sich der Betrüger in der Regel als Kunde aus, der behauptet, an dem zu verkaufenden Artikel interessiert zu sein. Er möchte dann den Transport über Dienstleister wie DHL, UPS usw. organisieren und bittet dann um die Erstattung der ihm entstandenen Transportkosten. Kurze Zeit später werden E-Mails mit Zahlungsinformationen mit dem Briefkopf dieser Transportunternehmen verschickt. Der Betrüger zögert nicht, zu drohen, wenn die Zahlung verweigert wird.

Die Waadtländer Kantonspolizei empfiehlt im Zusammenhang mit dem „Vorauszahlungs“-Betrug Folgendes:

  • Schlagen Sie niemals Gebühren in einer Transaktion vor, bei der Sie der Verkäufer sind.
  • Entsprechende E-Mails im E-Mail-Posteingang als Spam melden.
  • Melden Sie die Person, die Sie in sozialen Netzwerken oder auf der Kleinanzeigen-Website kontaktiert hat.

Andererseits wurde vor kurzem ein neues Phänomen über die „Twint“-Anwendung bemerkt, die es Nutzern ermöglicht, Geld zu erhalten und zu bezahlen. Hier benutzt der Betrüger Covid-19, um Geld von seinen Opfern zu erpressen. Es wurden mehrere Fälle gemeldet, in denen die Summe von 500 CHF zur Zahlung einer Geldstrafe im Zusammenhang mit Coronaviren gefordert wurde.

Die Kantonspolizei des Kantons Waadt weist darauf hin, dass die Behörden mit dieser Art von Gesuch nicht um Geld bitten, und empfiehlt :

  • Validieren Sie niemals eine „Twint“-Zahlung, bei der Sie den Empfänger nicht kennen.
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Polizei.

 

Quelle: Kantonspolizei Waadt

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