Lockerungen im Grenzverkehr zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz
Die gegenseitige Einreise wird zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich wieder erlaubt für Personen, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen.
Das Gleiche gilt für Besitzer von selbst genutzten Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Dank der positiven Entwicklung der pandemischen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der stark zurückgegangenen Ansteckungszahlen können Deutschland, Österreich und die Schweiz die aktuell geltenden Einreisebeschränkungen für unverheiratete Personen lockern, die in einer grenzüberschreitenden Beziehung leben. Diese Lockerung an den Landesgrenzen tritt in der Nacht von Freitag, 15. Mai, auf Samstag 16. Mai 2020, um Mitternacht in Kraft. Die Grenzkontrollbehörden sind entsprechend instruiert.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Staatssekretariat für Migration), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Bundesrepublik Deutschland und das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich haben sich dafür auf eine gemeinsame Absichtserklärung verständigt. Diese Lockerungen gelten auch für Personen, die Verwandte besuchen oder an einem wichtigen familiären Anlass teilnehmen wollen sowie für Personen, die eine Liegenschaft, einen Schrebergarten oder eine Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstfläche im Nachbarland unterhalten, pflegen oder nutzen oder Tiere versorgen müssen. Die Einreise nach Österreich für Pflege, Unterhalt oder Nutzung von Liegenschaften setzt bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich voraus. Liegenschaftsbesitzer und -besitzerinnen müssen bei der Einreise nach Österreich nach wie vor ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen SARS-CoV-2 Test, der nicht älter als vier Tage ist, mitführen.
Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbstdeklaration ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der drei Ministerien heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbräuche können nach Massgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden. Alle anderen Einreisebeschränkungen bleiben vorerst in Kraft. Selbstverständlich gelten für die einreisenden Personen während ihres Aufenthaltes die Vorgaben und Empfehlungen des jeweiligen Staates zum Schutz der Gesundheit.
Um den Fluss des Waren- und Personenverkehrs, insbesondere der Grenzgänger, weiter zu verbessern, haben die drei Staaten auch vereinbart, wo immer möglich geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und die Kontrollen an diesen eng abzustimmen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat seit Anfang April 2020 bereits über 20 Grenzübergänge wieder geöffnet.
Sofern es die pandemische Entwicklung zulässt, sollen zudem sämtliche Reisebeschränkungen zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich gemäss einer Absprache zwischen den zuständigen Ministerien der vier Länder am 15. Juni 2020 aufgehoben werden. An der Grenze zu Italien bleiben alle Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres in Kraft. Gespräche mit Italien über Lockerungen des Grenzverkehrs finden statt, sobald die pandemische Situation dies zulässt.
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, dass er die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern will. Erste Schritte hat er per 11. Mai 2020 in Kraft gesetzt. Weitere Schritte folgen, sofern die pandemische Situation dies erlaubt. Der Bundesrat wird die Details der kommenden Lockerungen bei den Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen an seiner Sitzung vom 27. Mai besprechen.
Quelle: Staatssekretariat für Migration
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