Anpassungen der rechtlichen Grundlagen für die militärischen Informationssysteme
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 Anpassungen der Rechtsgrundlagen für die militärischen Informationssysteme beschlossen.
Zum einen hat er eine Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Zum anderen hat er gewisse Anpassungen in Verordnungen verabschiedet, die bereits heute erforderlich sind.
Mit der Weiterentwicklung der Armee haben die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee grundlegend geändert. Dies führt dazu, dass auch die Rechtsgrundlagen für die militärischen Informationssysteme den neuen Bedürfnissen angepasst werden müssen. Dabei handelt es sich um diverse Informationssysteme, in denen im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbesondere in der Armee sowie der Militärverwaltung, Personendaten bearbeitet werden.
Mit den Änderungen werden einerseits Bestimmungen zu den bestehenden Informationssystemen angepasst und andererseits Bestimmungen für neue Informationssysteme geschaffen.
Für die Anpassungen, die auf gesetzlicher Ebene notwendig sind, hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 11. September 2020. Die Änderungen auf Verordnungsstufe, die bereits heute erforderlich sind, hat der Bundesrat auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Quelle: Der Bundesrat
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