Coronavirus: Bericht des Bundesrates über die Ausübung der Notrechtskompetenzen

In seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 hat der Bundesrat den ersten Bericht über die Ausübung seiner notrechtlichen Kompetenzen während der Coronakrise verabschiedet. Er informiert über die erlassenen Notverordnungen sowie über die Umsetzung der Kommissionsmotionen, die das Parlament zu diesen Verordnungen überwiesen hat.

Am 4. Mai 2020 hat der Bundesrat in einer Erklärung vor der Bundesversammlung angekündigt, dass er dem Parlament jeweils vor den Sessionen über die Ausübung der bundesrätlichen Notrechtskompetenzen zur Bewältigung der Corona-Krise Bericht erstattet. Nun hat der Bundesrat den ersten solchen Bericht zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat informiert darin über die Notverordnungen, die er seit Beginn der Coronakrise bis und mit 27. Mai 2020 erlassen hat. Im Berichtszeitraum wurden neben der auf Art. 7 des Epidemiengesetzes (EpG) abgestützten COVID-19-Verordnung 2 noch achtzehn weitere Verordnungen erlassen, die sich auf Artikel 185 Absatz 3 BV abstützen. Ein Teil dieser Verordnungen musste seit deren Inkrafttreten aufgrund der Entwicklung der Krise angepasst werden.

Weiter äussert sich der Bundesrat im Bericht zur voraussichtlichen Geltungsdauer bzw. zur allfälligen Aufnahme der Verordnungen oder Teilen davon in das angekündigte Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz).

Zudem wird im Bericht über die Umsetzung der bislang sechzehn Kommissionsmotionen informiert, die von Ständerat und Nationalrat im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise überwiesen wurden. Davon wurden vierzehn bereits umgesetzt oder sind in Umsetzung begriffen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Kamilalala – shutterstock.com

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