Kapo BE: Test bestanden - Diensthund Gajus ist einsatzbereit
Endlich geschafft: Wir sind einsatzbereit und ich darf Gajus in den geübten und geprüften Einsatzbereichen seit ein paar Monaten im Dienst einsetzen.
In diesem Blogbeitrag erzähle ich, wie es uns an der Diensthundeprüfung ergangen ist und erkläre die Disziplinen Schutzdienst, Patrouillendienst und Wegrandsuche.
Der 7. und 8. November 2019 waren zwei besondere Tage für mich. An diesen Tagen fanden die «Abschlussprüfungen» statt, auf welche Gajus und ich zwei Jahre hingearbeitet hatten. Ohne Bestehen dieser Prüfungen des Schweizerischen Polizeihundeführerverbandes SPV dürfte ich Gajus nicht im Dienst einsetzen.
Die fünf Disziplinen der Prüfung sind:
- Schutzdienst
- Gebäudedurchsuchung
- Wegrandsuche
- Patrouillendienst
- Unterordnung
Was wird beim Schutzdienst getestet?
Im Schutzdienst geht es um Führigkeit und Kontrolle über den Hund, aber auch um das Durchsetzungsvermögen des Diensthundes gegenüber zwei Schutzdiensthelfern. Die Prüfung im Schutzdienst hat vier Phasen:
Bei der Kontaktaufnahme muss der Hund in einer Entfernung von 20 Schritten im ‘Platz’ bleiben, während der Hundeführer die Schutzdiensthelfer mit Handschlag begrüsst. Die Schutzdiensthelfer sind ausgerüstet mit Vollschutzanzügen, in die der Hund anschliessend beissen kann. Die Schutzdiensthelfer sind zudem speziell für diese Arbeit ausgebildet und verfügen über eine Lizenz.
Nach der Kontaktaufnahme wird der Hund mit einem Beiss-Kommando auf den ersten Schutzdiensthelfer angesetzt. Der Helfer versucht mit verschiedenen Abwehrgegenständen, den Hund am Beissen zu hindern. Der Hund soll diese Blockaden kompromisslos durchbrechen und beissen.
Der Hundeführer folgt dem Hund und gibt ihm das verbale Kommando ‘Aus’. Der Hund muss das ‘Aus’ des Hundeführers sofort annehmen und den Helfer bewachen. Das heisst, dass der Hund den Täter beobachtet und genau aufpasst, was dieser macht. Nun versucht der Helfer zu flüchten. Wieder soll der Hund sofort zubeissen und anschliessend auf Befehl des Hundeführers loslassen.
Dieser Ablauf wiederholt sich beim zweiten Schutzdiensthelfer. Dieser versucht jedoch, den Diensthund mit Gegenständen, die er beim Angriff wegwirft, abzulenken. Auch hier soll der Hund, ohne zu zögern, den Helfer beissen. Nach dem Trennen des Hundes und einer Bewachungsphase ist der Schutzdienst beendet.
Was muss ein Diensthund im Patrouillendienst können?
Im Patrouillendienst muss der Diensthund ein Gelände systematisch nach Tätern absuchen. Für diese Aufgabe hat man 20 Minuten Zeit. Das Gelände hatte bei unserer Prüfung eine Grösse von ca. 10’000 bis 15’000 qm. Das entspricht ungefähr eineinhalb Fussballfeldern. Für die Suche wird der Hund vom Hundeführer links und rechts ins Gelände geschickt. Auch hier sind zwei Schutzdiensthelfer als Scheintäter beteiligt und verstecken sich im Gelände. Sobald der Hund einen Täter stellt, muss er diesen verbellen, bis der Hundeführer beim Hund ist. Der Täter versucht dann zu flüchten und der Hund muss diese Flucht mit einem Biss verhindern. Natürlich tragen die Scheintäter auch hier einen Schutzanzug. Sobald der Täter gestellt wurde, wird er durch das Hundeteam aus dem Suchgelände abtransportiert. Nach dem Transport wird die Suche nach dem zweiten Scheintäter fortgesetzt.
Wie funktioniert die Wegrandsuche eines Diensthundes?
Bei der Wegrandsuche gilt es, in einem definierten Gelände (100 Schritte nach vorne und je zehn Schritte nach links und rechts) drei verschiedene Gegenstände zu suchen. Dazu darf der Hundeführer die definierte Mittellinie dieses Geländes nicht verlassen und muss den Hund links und rechts zum Suchen schicken. Durch den Richter werden Gebrauchsgegenstände verschiedenster Art wie Schlüssel, Handschuh, Pistole etc. ausgelegt. Sobald der Hund einen Gegenstand erschnüffelt hat, muss er den Fund anzeigen, indem er sich hinlegt. Der Gegenstand sollte dann zwischen den Vorderpfoten liegen. Der Hundeführer geht zum Hund, zeigt dem Richter den Gegenstand und geht wieder auf die Mittellinie zurück. Die Suche wird nun fortgesetzt. Für diese Disziplin hatten wir zehn Minuten Zeit.
Wer sind die Experten an der Diensthundeprüfung?
Diese fünf Disziplinen werden von verschiedenen Richtern geprüft. Diese Richter kommen aus der ganzen Schweiz und haben eine spezielle Richterschulung abgeschlossen. Details zur SPV können auf der Homepage entnommen werden. Diese SPV-Prüfung wird nun, bis zum achten Lebensjahr des Hundes, jährlich wiederholt. Ab diesem Alter ist die Prüfung freiwillig, je nachdem, wie fit der Hund noch ist.
Das Ergebnis unserer Prüfung
Nach jeder Disziplin erhält man direkt ein persönliches Feedback und eine Punktzahl. Bei der gesamten Prüfung kann man 300 Punkte machen. Bestanden hat man ab 210 Punkten.
Gajus und ich haben an diesen Tagen 263 Punkte gemacht. Stolz, aber erschöpft gingen wir am Freitag ins wohlverdiente Wochenende.
Das brauchte es noch für die definitive Diensttauglichkeit
Die SPV-Prüfung war noch nicht alles. Wenige Tage später stand die interne Fährtenprüfung der Kantonspolizei Bern auf dem Programm. Die Fährte und das Vorgehen habe ich im letzten Blog-beitrag beschrieben. Auch diese Prüfung haben Gajus und ich erfolgreich bestanden. Sie ist ein Zwischenschritt, damit wir eines Tages vielleicht Mantrailing-Einsätze leisten können.
Doch auch dann war noch nicht Schluss mit Prüfungen. Als letzten Meilenstein absolvierten wir diese Woche den internen Einsatztest. Bei diesem ging es um den echten Einsatz. Die Aufgabe war, in einer realitätsnahen Einsatzübung mit einem Team ein Gebäude zu durchsuchen und allfällige Täter anzuhalten. Auch diesen Test haben Gajus und ich gemeistert.
So stehen wir nun im Einsatz
Seit vier Monaten stehe ich der Kantonspolizei Bern mit meinem Diensthund Gajus für Einsätze zur Verfügung. Wir sind gemeinsam im täglichen Streifendienst und leisten mehrere Male im Monat ein 24-Stunden-Pikett. Wenn es in dieser Zeit einen Diensthund braucht, rücken wir aus und leisten unseren Beitrag zum Gelingen des Einsatzes.
Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildnachweis: Kantonspolizei Bern