Kanton SH: Polizei lagert Begleitung von Ausnahmetransporten aus
Ab Anfang Juli 2020 wird auch im Kanton Schaffhausen die Begleitung von Schwertransporten (sogenannte Ausnahmetransporte) an speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter (ATB) ausgelagert.
Die Begleitung von Ausnahmetransporten mit Polizeibewilligung ist ab bestimmten Ausmassen und Gewichten erforderlich und wird von den Strassenverkehrsämtern für den Transport von überdimensioniertem Transportgut vorgeschrieben.
Bisher bedurfte es bei gewissen Transportdimensionen hierfür der Begleitung durch die Polizei. In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten.
Der theoretische Teil umfasst vier Kurstage zu Rechten und Pflichten des ATB, zur Strassenkunde, zur Verkehrsregelung oder zum Verhalten im Verkehr oder bei Verkehrsunfällen. Danach folgt die praktische Ausbildung, die den Nachweis der Teilnahme an mindestens fünf Ausnahmetransporten und eine praktische Prüfung beinhaltet. Dabei prüft die Polizei, ob der zukünftige ATB einen Ausnahmetransport selbstständig planen und sicher durchführen kann.
Zur Transportbegleitung sind speziell ausgerüstete Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, die neben gelben Drehlichtern auch mit einer LED-Wechseltextanzeigetafel ausgerüstet sind.
Solche Begleitungen sind keine gesetzlich festgeschriebenen Polizeiaufgaben, weshalb sie auch in der Schweiz privaten Spezialfirmen überlassen werden können. Mit der Auslagerung an Private kommt die Schaffhauser Polizei einem Bedürfnis der Branche nach. Aufgabe der ATB ist es somit, Ausnahmetransporte zu planen und zu organisieren, bei den Behörden die entsprechenden Bewilligungen einzuholen, die Durchführung der Transporte und die Routen zu koordinieren, Transporte bei den zuständigen Polizeistellen und beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) anzumelden und die Transportbegleitungen gemäss ATB-Standardauflagen durchzuführen. Die Bewilligung dafür wird von der Polizei erteilt, welche die Oberaufsicht behält.
Mit der Auslagerung wird das System für Transporteure effizienter, da die Übergaben an Kantons- und Stadtgrenzen entfallen.
Die bei der Schaffhauser Polizei resultierenden Einsparungen von über 450 Personenstunden pro Jahr können für andere Kontrollen des Schwerverkehrs eingesetzt werden.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Titelbild: Schaffhauser Polizei