Bundespolizei nimmt Betrüger am Flughafen Düsseldorf fest und pfändet Geldbetrag

Düsseldorf. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am vergangenen Wochenende durch die Bundespolizei zwei Männer festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben waren.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte den 44-Jährigen bereits im März 2019 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, um den Aufenthaltsort des Mannes aufzuklären.

Wegen Betruges hatte die Staatsanwaltschaft die Vermögensfahndung gegen den türkischen Staatsangehörigen aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Wuppertal im März 2018 angeordnet. In dem Urteil wurde die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 11.500,- Euro festgelegt, jedoch kam der 55-Jährige dieser Anordnung bisher nicht nach. Im Rahmen der Pfändung konnte der in Düsseldorf lebenden Mann 8.280,- Euro aufbringen und bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf begleichen. Anschließend konnte er den Flug nach Istanbul gemeinsam mit seinen Eltern antreten.

Des Weiteren wurde ein 67-Jähriger festgestellt, welcher von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme wegen Computerbetruges ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann bereits im Februar 2019 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Nach der Festnahme wurde der Deutsche in die Justizvollzugsanstalt verbracht und konnte somit seinen Flug nach Palma de Mallorca nicht antreten.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Artikelbild: Symbolbild © Markus Mainka – shutterstock.com

MEHR LESEN