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Kanton AG: Coronavirus – Zwischenfazit Krisenbewältigung und Ausblick

18.06.2020 |  Von  |  Aargau, Coronavirus, Schweiz

„Das wichtigste Ziel wurde erreicht“, freut sich Landammann Markus Dieth. „Eine Überlastung des Aargauer Gesundheitssystems konnte verhindert werden – vor allem auch dank des Verständnisses und der Solidarität der Bevölkerung sowie des grossen Einsatzes aller am Krisenmanagement Beteiligten.“

Die Zahl der Neuansteckungen hat sich im Aargau auf tiefem Niveau stabilisiert. Dies deute darauf hin, dass bei der bisherigen Bewältigung der Coronavirus-Krise im Kanton Aargau mit Besonnenheit gehandelt wurde, lautet ein erstes Zwischenfazit des Regierungsrats; in den kommenden Wochen und Monaten werden nun die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse mit einem kantonalen Coronavirus-Bericht ausgewertet.

Der Regierungsrat appelliert an die Bevölkerung, die nach wie vor geltenden Schutzmassnahmen strikte zu befolgen, um die Rückkehr zur Normalität nicht zu gefährden.

Die Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau ist unter Kontrolle. Die Zahl der Neuinfektionen hat sich in den letzten Wochen auf tiefem Niveau stabilisiert. Das Monitoring zeigt, dass die Pandemie auch nach der Umsetzung der bisherigen Lockerungsschritte des Bundes am Abflauen ist.

Aus diesem Grund hat sich der Regierungsrat entschieden, die kantonale Notlage im Kanton Aargau per 19. Juni 2020 aufzuheben. Die Aufhebung erfolgt synchron zur Rückkehr von der „ausserordentlichen Lage“ zur „besonderen Lage“ auf Bundesebene.

„Es ist immer noch sehr wichtig, dass die Regeln und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit konsequent, diszipliniert und solidarisch eingehalten werden“, appelliert Landammann Markus Dieth im Namen des Regierungsrats an die Bevölkerung. „Abstand halten und Hände waschen bleiben die wirksamsten Massnahmen gegen den Virus; wo Abstand nicht möglich ist, zum Beispiel in einem vollen Bus, sollen Masken getragen werden“.

Mit „kantonaler Notlage“ endet kantonales Krisenmanagement…

Mit der Aufhebung der kantonalen Notlage werden die kantonale Task Force Coronavirus und der Koordinations- und Steuerungsausschuss (KOSTA) auf den 19. Juni 2020 aufgelöst. Mit der Rückkehr zur „normalen Lage“ enden auch die Zivilschutzeinsätze. Bei einer allfälligen Eskalation der Lage können diese Strukturen sofort wieder aktiviert werden.

Der Regierungsrat ist mit dem Notrecht immer sorgfältig umgegangen. Wo es zeitlich und von der Situation her möglich war, hat er den Grossen Rat und seine Kommissionen einbezogen. Die notrechtlichen Sonderverordnungen und die daraus resultierenden Massnahmen sind alle befristet.

Einige Massnahmen, zum Beispiel zur Unterstützung der Wirtschaft, braucht es aber noch länger. Dem Grossen Rat werden dort, wo notwendig, entsprechende Nachtragskreditbegehren zu Sonderverordnungen unterbreitet. Damit wird die demokratische Legitimität sichergestellt.

… aber Entwicklung der Coronavirus-Situation wird nach wie vor aufmerksam verfolgt und kontrolliert

Auch im Kanton Aargau wird die Entwicklung der Coronavirus-Situation und insbesondere der Infektionszahlen durch die fach- und sachzuständigen Departemente und die Staatskanzlei weiterhin aufmerksam verfolgt und kontrolliert werden.

Erkrankte oder möglicherweise infizierte Personen müssen identifiziert und in Quarantäne geschickt werden können. Aus diesem Grund ist ein konsequent betriebenes Contact Tracing unabdingbar. Nur so können die nun in Kraft getretenen Lockerungen aufrechterhalten werden.

Es braucht zudem die von den betroffenen Betrieben, Institutionen oder Branchen zu erstellenden und umzusetzenden Schutzkonzepte. Der Kanton wird das Vorhandensein der Schutzkonzepte sowie deren Anwendung weiterhin kontrollieren. Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsmassnahmen dienen nicht nur der Bevölkerung. Sie sind auch wichtig für viele Branchen und Betriebe, damit sie ihre Geschäftstätigkeit wiederaufnehmen können.

„Im Kanton Aargau wurde beim kantonalen Krisenmanagement mit Besonnenheit gehandelt“

Der Regierungsrat wurde Ende Februar 2020 mit einer rasch und stark eskalierenden Krisensituation konfrontiert. „Die Zahl der Infektionen möglichst tief zu halten und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern waren unsere wichtigsten Ziele – das ist gelungen“, zieht Landammann Markus Dieth ein erstes Zwischenfazit zum kantonalen Krisenmanagement. „Man darf bereits jetzt feststellen, dass im Kanton Aargau beim kantonalen Krisenmanagement rasch, effizient und besonnen gehandelt wurde.“

„Leider gab es auch bei uns virusbedingte Todesfälle zu beklagen“, führt er weiter aus. „Der Regierungsrat spricht den betroffenen Angehörigen seine Anteilnahme aus“.

Der Regierungsrat setzte für das Krisenmanagement eine kantonale Task Force Coronavirus sowie einen von Landammann Markus Dieth, Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Staatsschreiberin Vincenza Trivigno geleiteten Koordinations- und Steuerungsausschuss ein. Ins engere kantonale Krisenmanagement waren insgesamt einige Dutzend Personen involviert.

Sach- und zeitgerechte Information der Bevölkerung

Die grössten Herausforderungen bestanden darin, die teilweise sehr kurzfristig erfolgenden Anordnungen des Bundesrates innerhalb von Stunden umzusetzen, insbesondere in den Bereichen Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Geschäftsschliessungen, Schulschliessungen oder Gesundheitsversorgung. Eine sehr wichtige Aufgabe war die sach- und zeitgerechte Information der Bevölkerung und speziell betroffener Zielgruppen.

Dem Regierungsrat war es auch ein wichtiges Anliegen, den von der Coronavirus-Pandemie speziell betroffenen Unternehmen, Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden und Institutionen – in Ergänzung zur Bundeshilfe – rasch und wirksam helfen zu können. Sei es durch die effiziente Abwicklung von Kurzarbeitsgesuchen, durch Unterstützung aus dem kantonalen Massnahmenpaket Wirtschaft oder auf andere Weise.

Task Force Coronavirus konnte ihre Aufgaben erfüllen

Die Task Force Coronavirus organisierte während der ersten Lockerungsphase für die Wirtschaft die unentgeltliche Abgabe von 280’000 Schutzmasken an rund 1’900 Betriebe. Bis Mitte Juni konnten Pflegeheime und Spitex-Organisationen gratis Schutzkittel und Schutzmasken beziehen. Dank der eingespielten Abläufe des Kantonalen Führungsstabs (KFS) und mit der Unterstützung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung konnte die Task Force ihre Aufgaben erfüllen.

Rund 1’400 Angehörige des Aargauer Zivilschutzes leisteten insgesamt rund 13’600 Diensttage zur Unterstützung des Gesundheitswesens.

Bewährungsprobe für das Gesundheitswesen

Der Kanton Aargau verfügte auch in der Krise über ein gut funktionierendes, agiles und flexibles Gesundheitswesen. Die Vorgaben des Bundesrats wurden erfüllt, insbesondere was die Bereitstellung und Maximierung von genügend Intensivpflegeplätzen betrifft.

Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit Armee, Zivildienst und Zivilschutzorganisationen funktionierte bestens. Auch die Kooperation mit dem Aargauischen Ärzteverband, den Apotheken, den Spitex-Organisationen, den Pflegeheimen und allen Spitälern war erfolgreich.

Kantonsärztlicher Dienst mit zentraler Führungsrolle

Der Kantonsärztliche Dienst (KAD) ist federführend bei der Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen und wird von den jeweils zuständigen Departementen sowie vom Kantonalen Führungsstab (KFS) unterstützt.

Im Rahmen der Lockerungen und der Rückkehr zur Überwachung der Infektionsketten hat der KAD mit dem Contact Tracing Center, Conti, ein Kompetenzzentrum eingeführt.

Zu den wesentlichen Herausforderungen des KAD gehörte es, wichtige Informationen zeit- und adressatengerecht zur Verfügung zu stellen sowie die vom Bund in rascher Kadenz angeordneten Massnahmen umzusetzen.

Erhöhter Koordinationsbedarf im Asyl- und Sozialwesen

Die rasche Veränderung der Lage führte zu einem höheren Koordinationsbedarf mit den Gemeinden. Auch die Absprachen und der Austausch auf Fachebene waren zentral.

Asylunterkünfte waren von der Pandemie ebenfalls betroffen. Um erkrankte Personen des Asylbereichs zu isolieren, wurde der Werkhof Frick als Corona-Isolierstation genutzt.

Der Bund verpflichtet mittels der Covid-19-Verordnung zur familienergänzenden Kinderbetreuung die Kantone, den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen zu gewähren. Diese erfolgt in Form von Finanzhilfen für Betreuungsbeiträge der Eltern, die den Institutionen durch die Krise entgangen sind. Das Departement Gesundheit und Soziales bereitet den Vollzug vor und wird über die Umsetzung informieren.

Der Kantonale Sozialdienst lancierte die Aktion „schöne Post“. Bilder von Aargauer Kindern und Erwachsenen hellten den Alltag von Menschen in Pflegeheimen auf und sprachen dem Pflegepersonal in Spitälern, Pflegeheimen und der Spitex ihre Dankbarkeit aus.

Finanziellen Auswirkungen auf Spitäler und Kanton

Der Bund verpflichtete anfänglich Gesundheitseinrichtungen, auf sogenannte „Wahleingriffe“ oder weitere aus medizinischer Sicht nicht dringliche und damit verschiebbare Eingriffe und Behandlungen zu verzichten.

Den Spitälern entstanden durch Bereitstellung von Ressourcen und Infrastruktur sowie durch die Umsetzung der Hygiene- und Schutzmassnahmen zusätzliche Kosten.

Bisher wurde den Spitälern – mangels gesetzlicher Regelung – eine Entschädigung verwehrt. Der Bundesrat und die Kranken- und Unfallversicherer verschliessen sich bisher einer Kostenbeteiligung.

„Der finanzielle Schaden der Spitäler darf nicht alleine an den Kantonen hängen bleiben, sondern ist gemeinsam von Bund, Versicherern und Kantonen zu ersetzen“, hält Regierungsrat Jean-Pierre Gallati fest. Der vom Departement Gesundheit und Soziales gestützt auf eine Erhebung bei den Spitälern geschätzte Corona-bedingte Schaden beträgt rund 95 Millionen Franken.

Gemeinden haben in der Krise gut funktioniert

Grundsätzlich ist die Corona-Pandemie in den Gemeinden gut bewältigt worden. „Es sind bei uns keine Klagen oder Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern gegen die Anordnung von Massnahmen eingegangen“, so Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departementes Volkswirtschaft und Inneres. Vielmehr ist dem Vorgehen der Gemeinden viel Verständnis entgegengebracht worden. Auch seitens des Schweizerischen Gemeindeverbands wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden auch in der Krise funktioniert und die wichtigsten Dienstleistungen sichergestellt hätten.

Die Gemeinden haben ihre Schalterdienste in der Regel auf das Notwendige beschränkt. Erreichbar für die Einwohnerinnen und Einwohner waren sie dennoch stets. Die Einschränkungen haben dazu geführt, dass etliche Bürgerinnen und Bürger realisiert haben, dass sie nicht für alle Angelegenheiten zwingend physisch erscheinen müssen, sondern, dass sich etliche Geschäfte auch auf elektronischem Weg erledigen lassen. Möglicherweise wird dieses Verhalten auch in Zeiten nach der Corona-Pandemie beibehalten.

Weitere Normalisierung im Bildungsbereich wünschenswert

Seit dem 11. Mai besuchen die Schülerinnen und Schüler der Volksschule wieder den Unterricht im Schulhaus gemäss Stundenplan. Und seit dem 8. Juni darf auch an den nachobligatorischen Schulen wie den Mittel- und Berufsfachschulen wieder Präsenzunterricht stattfinden. Die auf dieser Stufe weiterhin einzuhaltende Abstandsregel verunmöglicht jedoch den Vollbetrieb. „Es ist zentral, dass der Unterricht im neuen Schuljahr mit geeigneten Hygienemassnahmen wieder normal stattfinden kann“, so Bildungsdirektor Alex Hürzeler.

Auch für die stationären Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen war die Aufrechterhaltung des Betriebs anspruchsvoll. Die grösste Herausforderung bleibt die Einhaltung der Abstandsregeln in den Tagesstrukturen.

Finanzielle Unterstützung von Kultur und Sport greift

Im Sport- und Kulturbereich erfolgten bereits diverse Lockerungen. Für Regierungsrat Alex Hürzeler ist dies ein wichtiger Schritt: „Gemeinsam Sport zu treiben sowie das soziale und kulturelle Leben in Vereinen zu pflegen, ist für viele Menschen essentiell. Es ist deshalb wünschenswert, dass auch die entsprechenden Lokalitäten und Anlagen wieder zugänglich sind.“

Bei den Sportvereinen hat die Einstellung des Wettkampfbetriebs mit den dazugehörigen Veranstaltungen quer durch alle Sportarten und Leistungsniveaus auch zu finanziellen Einbussen geführt. Um langfristige Schäden zu verhindern, begleitet der Kanton Aargau die Umsetzung des Stabilisierungsprogramms des Bunds aktiv.

Kulturinstitutionen sind seit dem 12. Mai mit entsprechenden Schutzmassnahmen wieder zugänglich. Nach anfänglich zögerlichem Publikumsbesuch sind in den kantonalen Kulturinstitutionen inzwischen erfreulich viele Besucherinnen und Besucher (ca. 60 Prozent der Vorjahreszahlen) anzutreffen. Weiterhin werden die Auswirkungen auf den Kultursektor und einzelne Kulturakteure beobachtet, um allenfalls weitere Unterstützungsmassnahmen ergreifen zu können.

Kantonale Bauprojekte konnten trotz Coronavirus-Krise vorangetrieben werden

Der gesetzliche Auftrag mit den umfangreichen Vollzugsaufgaben – beispielsweise im Bereich der Baubewilligungen oder in der Umsetzung des Umweltrechts – konnte vollumfänglich erfüllt werden. Ebenfalls ist es gelungen, die kantonalen Bauprojekte im Strassenbau und im Umweltbereich, wie zum Beispiel beim Hochwasserschutz, voranzutreiben. „Damit konnten wir die Planungsbüros, Baufirmen und weitere beteiligte Unternehmen unterstützen und ihnen helfen, die Krisenzeit zu überbrücken“, so Landstatthalter Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Bei den Fristen in Baurechtsverfahren oder in Bezug auf die öffentliche Auflage und die Akteneinsicht war die Unsicherheit am Anfang der Krise ebenfalls gross – unter anderem auch, weil viele Gemeindeverwaltungen ihre Dienste teilweise stark einschränken mussten. Mit den entsprechenden Bestimmungen in der Sonderverordnung 1 des Kantons konnte aber auch hier Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Finanzielle Auswirkungen auf die Betriebe des öffentlichen Verkehrs sind noch offen

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs lag die Federführung nicht bei den Kantonen, sondern beim Bund beziehungsweise bei den von ihm eingesetzten Systemführern (SBB für die Bahn und Postauto für den Busbereich). „Wir haben diesen Prozess eng begleitet und die Anliegen des Kantons Aargau eingebracht“, erläutert Stephan Attiger. „Noch offen ist, welche finanziellen Auswirkungen die Ertragsausfälle bei den Transportunternehmen für den Kanton haben werden.“

Sauberere Luft und mehr Menschen in den Wäldern

Da sich während des Lockdowns mehr Menschen in der Natur aufhielten, rückte das Thema der Belastung der Wälder und entlang der Gewässer wieder verstärkt in den Fokus. „Der Kanton ist hier zwar nicht im Lead – wir werden aber weiterhin die Gemeinden fachlich beraten und ihre Massnahmen unterstützen, die Bevölkerung zum Beispiel für das Thema Littering zu sensibilisieren“, so Attiger.

Der Coronavirus-Lockdown hatte kurzfristige und unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt: Die Luft war sauberer, weil der Strassenverkehr abgenommen hat; und mit den Flugverboten ist der CO2-Ausstoss gesunken. „Diese positiven Effekte dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir langfristig weiterhin mit der grossen Herausforderung des Klimawandels konfrontiert sein werden.“

Grosse Herausforderungen für die Wirtschaft

Für die Schweiz prognostizieren die wichtigsten Konjunkturinstitute (SECO, KOF, BAK Economics) in einem mittleren Basisszenario mit einer V-Rezession (V-förmig verlaufende Kurve mit tiefem BIP-Rückgang und zügiger Erholung). Konkret für das Jahr 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zwischen – 5,5 und -6,7 Prozent. Für 2021 gehen sie von einer Erholung zwischen 5,4 und 6 Prozent aus. Ein mittleres Szenario für den Kanton Aargau lässt eine Abschwächung des BIP von real -5,4 Prozent im laufenden Jahr und eine Erholung mit einem BIP-Wachstum von real 4,5 Prozent im Folgejahr erwarten. Seit Ausbruch der Krise haben im Aargau fast 11’000 Betriebe Kurzarbeit beantragt. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmenden liegt bei knapp 170’000. Das sind über 40 Prozent der Beschäftigten. Die Zahl der Stellensuchenden liegt bei rund 20’000.

„Wie bereits 2009“, so Urs Hofmann, „werden sich die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung stabilisierend auf die Wirtschaftsentwicklung auswirken“. Der private Konsum ist deshalb auch in dieser Krise eine wichtige Stütze für den Binnenmarkt und dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Einbruch erleben. Leichte Abschwächungen sind möglich, weil mit Kurzarbeit nur 80 Prozent des Einkommens zur Verfügung steht und dies besonders bei tiefen und mittleren Einkommen den Konsum dämpft. Urs Hofmann: „Wichtig sind zudem die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und Einkommen.“ Hier wird der weitere Verlauf der Coronavirus-Ansteckungen eine wichtige Rolle spielen.

Der Vergleich der Entwicklung der Zahl der auf den RAV gemeldeten Stellensuchenden zeigt im Aargau eine parallele Entwicklung zur Schweiz. Im Vorjahresvergleich (Mai) hat im Aargau der Bestand um 32,5 Prozent und in der Schweiz um 32,3 Prozent zugenommen. Die kantonale Arbeitslosenquote (Mai) hat sich dem Schweizer Durchschnitt etwas angenähert, liegt aber mit 3,5 Prozent immer noch 0,1 Prozentpunkte höher als in der Schweiz mit 3,4 Prozent.

Kantonaler Coronavirus-Bericht und finanz- und aufgabenpolitischer Analyseprozess

Der Regierungsrat will die Coronavirus-Krise von den Erkenntnissen und Erfahrungen her als Chance für den Kanton Aargau nutzen. Auf Stufe Kanton und Departemente/Staatskanzlei werden die bisher gemachten, jetzt noch präsenten Erfahrungen und Erkenntnisse gesichert und der daraus resultierende Handlungsbedarf festgestellt. Dies mit dem Ziel, künftig noch besser gewappnet zu sein für Ereignisse und Krisen dieser Dimension und Art. Deshalb wird unter der Federführung der Staatskanzlei ein kantonaler Coronavirus-Bericht erstellt.

„Bei der vom Regierungsrat beschlossenen kantonalen Auswertung der Coronavirus-Krise geht es um die Sicherung von Erfahrungen und Erkenntnissen sowie um das Erkennen von Handlungsbedarf“, erläutert Staatsschreiberin Vincenza Trivigno.

Der Regierungsrat wird nach Vorliegen der Analyseresultate eine Gesamtwürdigung vornehmen und den Handlungsbedarf festlegen.

Der Zeitpunkt der definitiven Fertigstellung des kantonalen Coronavirus-Berichts hängt von der weiteren Entwicklung der Lage ab; realistisch dürfte der Zeitraum erste Jahreshälfte 2021 sein.

Parallel zum Coronavirus-Bericht wird unter der Federführung des Departements Finanzen und Ressourcen ein Analyseprozess lanciert, bei dem es schwerpunktmässig um die finanz- und aufgabenpolitischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie geht. Diese Erkenntnisse werden unter anderem auch in den Aufgaben- und Finanzplan und das Entwicklungsleitbild einfliessen.

Beides zusammen – kantonaler Coronavirus-Bericht und finanz- und aufgabenpolitische Analyse – ergeben eine Gesamtsicht zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie.

Mit diesem Vorgehen erfüllt der Regierungsrat das Anliegen der FDP-Fraktion, dass ein kantonaler Coronavirus-Bericht (Postulat GR.20.89(öffnet in einem neuen Fenster)) zu erstellen sei.

Dank an die Bevölkerung und die an der Krisenbewältigung im Kanton Aargau Beteiligten

Die letzten Wochen und Monaten waren auch für den Kanton Aargau eine sehr herausfordernde und teilweise schwierige Zeit. Der Regierungsrat war sich stets bewusst, dass die vom Bundesrat beschlossenen und auch im Kanton Aargau vollzogenen Massnahmen für Bevölkerung, Wirtschaft, Schulen sowie zahlreiche weitere Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens gravierende und einschneidende Auswirkungen hatten.

Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung, dass sie in der für alle schwierigen und herausfordernden Situation Ruhe bewahrt und Besonnenheit, Solidarität und Verständnis gezeigt haben.

Ein spezieller Dank des Regierungsrats geht an alle Personen, die im Gesundheitswesen, im Schulwesen sowie in unzähligen andern Bereichen an der Bewältigung der Coronavirus-Krise Aargau beteiligt waren und es teilweise noch sind. Sie alle haben wesentlich mitgeholfen die Bewährungsprobe zu bestehen.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: yui – shutterstock.com

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