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Urlaub mit dem Wohnmobil – sind Sie ausreichend informiert?

Planen Sie, Ihren nächsten Urlaub mit einem Wohnmobil zu verbringen; sind Sie über die Besonderheiten des Fahrzeuges ausreichend informiert? Die Kantonspolizei hat folgende Empfehlungen für Sie.

In diesem aussergewöhnlichen Jahr wird sich ein Teil der Bevölkerung dafür entscheiden, Ferien in einem Wohnmobil zu verbringen. Aber ist sie über die Besonderheiten des Wohnmobils ausreichend informiert?

Die Kantonspolizei empfiehlt:

Führerausweis

Für Wohnmobilmodelle bis zu 3,5 t ist ein Führerausweis der Kategorie B erforderlich. Für Wohnmobile über 3,5 t, jedoch nicht mehr als 7.5 t muss der Lenker im Besitz eines Führerausweises der Kategorie C1 oder D1 sein. Ref.; ASS

Fahrzeugausweis

Es ist sehr wichtig, den Fahrzeugausweis zu konsultieren. Er erwähnt die Anzahl der Sitzplätze, z.B. 4 Personen. Dasselbe Fahrzeug könnte auch 6 Schlafplätze haben. Wenn es auf der Strasse unterwegs ist, dürfen jedoch nur 4 Personen (1 Lenker und 4 Passagiere) in diesem Fahrzeug auf Sitzen mit Sicherheitsgurten mitfahren. Für Reisen ins Ausland ist es unerlässlich, den Führerausweis mit der grünen Versicherungskarte (grünes Dokument, das von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird) mitzuführen.

Die Nutzlast

Die im Fahrzeugausweis erwähnte Nutzlast darf nicht überschritten werden. Daher ist das vollständige Auffüllen des Kühlschranks und der Wassertanks zu vermeiden. Das Gepäck muss im gesamten Fahrgastraum verteilt werden, wobei den unteren Abteilen (tieferer Schwerpunkt des Fahrzeugs) Vorrang einzuräumen ist. Ein überladenes Fahrzeug beeinträchtigt die Strassenlage bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern erheblich.

Transport von Fahrrädern

Fahrräder müssen an den vorgesehenen Stellen angebracht werden. In der Schweiz dürfen sie nicht mehr als 20 cm über die Breite des Fahrzeugs hinausragen und dürfen dessen Beleuchtung nicht verdecken. In den meisten EU-Ländern dürfen die Lasten- und Fahrradträger jedoch nicht seitlich überstehen und müssen mit einer Warntafel für überstehende Ladung gekennzeichnet werden. Ref.: TCS

Parken

Wenn Sie in der Schweiz mit Ihrem Wohnmobil auf öffentlichem Grund und Boden übernachten wollen, ist es sinnvoll, sich im Voraus über die geltenden Vorschriften des betreffenden Kantons oder der betreffenden Gemeinde zu informieren. Ref.: TCS

Bevor Sie auf Reisen gehen

Überprüfen Sie den Reifenabrieb und –druck sowie die Gültigkeit der Autobahnvignette. Nehmen Sie sich die Zeit, sich an dieses überdimensionale Fahrzeug zu gewöhnen!

Die Kantonspolizei wünscht Ihnen eine gute Fahrt und ersucht Sie, anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber mit Fairplay zu begegnen!

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg