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Kanton Bern: Regierungsrat verschärft Regeln für Club- und Barbesuche

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Regeln für die Registrierung der Besucherinnen und Besucher von Clubs und Bars verschärft, damit das Contact Tracing im Fall einer Infektion möglichst optimal gewährleistet ist. Unter anderem sind die Club- und Barbetreiber verpflichtet, die Handy-Nummern und E-Mail-Adressen der Gäste zu erheben und deren Angaben anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.

Die neuen Regeln gelten bereits ab Freitag, 10. Juli 2020.

Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat die Regeln zum Erheben von Kontaktdaten der Gäste in Clubs und Bars aufgrund der Bundesvorgaben genauer definiert. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat er in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen festgelegt.

Zusätzliche Auflagen für Betriebe und Gäste

Die für die Führung von Bars und Clubs sowie von Diskotheken und Tanzlokalen verantwortlichen Personen sind verpflichtet, dem Kantonsarztamt den Namen und die Adresse ihres Betriebs sowie ihre vollständigen persönlichen Kontaktangaben zu melden. Zusätzlich müssen sie höchstens drei zusätzliche Kontaktpersonen definieren, die das Kantonsarztamt bei Bedarf ebenfalls kontaktieren könnte. Unter www.be.ch/clubmeldung ist das entsprechende Formular aufrufbar.

Vor dem Einlass müssen die Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale ihre Gäste mit Namen, Vornamen und Wohnort sowie mit Handy-Nummer und E-Mail-Adresse registrieren, die Angaben der Gäste anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen und ihre Handy-Nummer verifizieren. Die Kontaktdaten sind in einer nach Tagen geführten elektronischen Gästeliste aufzubewahren. Die Details zum Umgang mit diesen Daten sind in der Covid-19-Verordnung besondere Lage geregelt.

Die für die Betriebe verantwortlichen Personen sorgen dafür, dass immer eine der Kontaktpersonen jeweils zwischen 7 Uhr und 22 Uhr erreichbar ist. Schliesslich müssen sie sicherstellen, dass dem Kantonsarztamt auf Anfrage die elektronische Gästeliste innerhalb von höchstens zwei Stunden übermittelt wird.

Optimale Voraussetzungen für Contact Tracing schaffen

Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls ein wirksames Contact Tracing gewährleistet ist. Das Kantonsarztamt kann Gäste, die mit einer infizierten Person in Kontakt standen, unverzüglich per SMS und/oder E-Mail kontaktieren, um ihnen die im konkreten Fall angezeigten Verhaltensregeln mitzuteilen. Die schärferen Kontrollen der Personendaten sollen auch falsche Angaben auf den Gästelisten verhindern.

Ein wirkungsvolles Contact Tracing ist in Club- und Barbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen besonders wichtig: Die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist dort wegen der geschlossenen Räume, der hohen Gästezahlen, der freien Zirkulation der Gäste sowie wegen des engen Kontakts beim Tanzen und der Nähe bei Gesprächen eine grosse Herausforderung. Deshalb müssen auch die Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Schutzkonzepte konsequent umsetzen.

Der Regierungsrat hat sich über weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ausgetauscht. Diskutiert wurden Vorgehensweisen anderer Kantone, die weitergehende Einschränkungen vorsehen oder bereits beschlossen haben. So beispielsweise die Reduktion von Besucherzahlen, die Schaffung von Sektoren an Veranstaltungen, die Schliessung von Institutionen oder Branchen sowie Maskenpflicht an bestimmten Orten. Der Regierungsrat hat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Anordnung und Kommunikation verschiedener Szenarien festgelegt.


Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen


Hinweis

Stellungnahmen zu Covid-Bundesvernehmlassungen

Im Zusammenhang mit Covid-19 hat der Regierungsrat zu vier Änderungen von Bundesrecht Stellung genommen.

Besonders begrüsst er, dass die aufgrund der Covid-19-Epidemie erbrachten Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit einem ausserordentlichen Beitrag des Bundes an den Ausgleichsfonds gedeckt werden und nicht mit einer Erhöhung der ALV-Beiträge für Arbeitnehmende sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Schliesslich begrüsst er auch, dass es keine Erhöhung der Kantonsbeiträge geben wird.

Einverstanden ist der Regierungsrat mit der Ausgestaltung des Bundesgesetzes über Kredite der Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus. Er unterstützt es ausdrücklich, dass die Covid-19-Kredite bis 500’000 Franken neu während der gesamten Laufdauer nicht als Fremdkapital der Unternehmen berücksichtigt werden. Ebenfalls positiv ist, dass die Kredite auch für Neuinvestitionen eingesetzt werden können und nicht mehr auf Ersatzinvestitionen begrenzt sind. Der Regierungsrat begrüsst zudem den Vorschlag, auf eine generelle Härtefallregelung zu verzichten und allfällige Einzelfälle zu prüfen.

Zwar steht der Regierungsrat einem staatlichen Eingriff in den privatrechtlich organisierten Mietmarkt grundsätzlich skeptisch gegenüber. Er anerkennt jedoch den politischen Auftrag des nationalen Parlaments mit dem Covid-19-Geschäftsmietegesetz eine entsprechende Regelung umzusetzen und damit Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Regierungsrat begrüsst es, dass der Bund mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise die rechtliche Grundlage für die Nachfinanzierung der negativen Auswirkungen auf die Jahresrechnungen 2020 und 2021 der Transportunternehmen schaffen will. Er verlangt, dass weitere aus Überschüssen der Sparte regionaler Personenverkehr gebildete Reserven ebenfalls vollumfänglich zur Deckung des Verlustes verwendet werden. Weiter beantragt er, dass sowohl für das Jahr 2020 wie auch 2021 eine nachträgliche Defizitdeckung erfolgt. Zudem soll sich der Bund mit einem Drittel an den Ertragsausfällen des Ortsverkehrs mitbeteiligen und die Unterstützung auf das Jahr 2021 ausdehnen. Schliesslich soll bereits im Rahmen der vorliegenden Botschaft eine sinnvolle Regelung für konzessionierte Transportunternehmen mit touristischem Verkehrsangebot gefunden werden.


 

Quelle: Kanton Bern
Artikelbild: Symbolbild © Svetocheck – shutterstock.com

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