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Wallis verschärft Regeln fürs Nachtleben

Nun auch noch das Wallis: Ab Donnerstag dürfen in Bars und Clubs nach 20 Uhr nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sein.

Das hat die Kantonsregierung beschlossen.

Während der gesamten Öffnungszeit müssen Betriebe, die nach Mitternacht schliessen, vor dem Einlass der Kunden deren Kontaktdaten – Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer – erfassen sowie mit einem Ausweis und einem Kontrollanruf auf deren Mobiltelefon überprüfen. Die Ankunfts- und Weggehzeiten sollen ebenfalls vermerkt werden, wie das Departement für Gesundheit am Montag mitteilte.

Diese Informationen müssen in tageweise eingeteilten Informatikdateien mit der Liste und den Kontaktdaten der anwesenden Angestellten erfasst und nach 14 Tagen vernichtet werden. Bar- und Clubbetreiber müssen zudem Verantwortliche bestimmen, die zwischen sieben Uhr morgens und zehn Uhr abends erreichbar sind, um diese Informationen gegebenenfalls den kantonalen Gesundheitsbehörden zu übermitteln.

Immer mehr Kantone schränken Ausgang ein

Damit reagiert der Kanton Wallis auf einige Super-Spreader-Vorkomnisse im Deutschschweizer Nachtleben. Und auch andere Kantone haben die Schraube angezogen. Im Kanton Zug sind seit Montag im Innern der Lokale nur noch 30 Gäste erlaubt. Bei Veranstaltungen ab 300 Personen sind zudem Masken oder der Sicherheitsabstand zwingend.

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau beschränkten die Maximalzahl von Gästen in Ausgehlokalen bis Ende dieses Jahres auf 100, um die Rückverfolgung der Kontakte nicht zu überlasten und das Ansteckungsrisiko zu vermindern. Auch im Kanton Tessin dürfen Ausgehlokale pro Abend maximal 100 Personen bewirten. Schweizweit gilt die Regelung, dass Nachtclubs pro Abend 300 Personen aufnehmen dürfen.

 

Quelle: blick.ch / SDA / sf
Artikelbild: Symbolbild – Bernsten – shutterstock.com

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