Kanton Uri: Lagebulletin Sonderstab COVID-19 EXIT vom 13. August 2020

Zurzeit (13. August 2020; 10.00 Uhr) gibt es im Kanton Uri drei Fälle von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Insgesamt liegen 120 positive Fälle vor.

Total 70 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.

Konkrete Tipps zur Umsetzung der Schutzkonzepte in Gastronomielokalitäten

Nach wie vor zeigen die meisten Kontrollen der Schutzkonzepte bei Gastronomielokalitäten und weiteren öffentlich zugänglichen Einrichtungen, dass die Schutzkonzepte gut umgesetzt werden uns sich auch die Kundschaft weitgehend diszipliniert verhält. Bei jüngst erfolgten Überprüfungen der Schutzkonzepte in Gastronomielokalitäten stellten die Kontrolleure jedoch gewisse Nachlässigkeiten fest, die unter anderem auch zu Vollzugsschwierigkeiten beim Contact Tracing führten.

Vor diesem Hintergrund hat der Sonderstab COVID-19 EXIT folgende Tipps an die Betreiber von Gastronomielokalitäten zur Umsetzung der Schutzkonzepte:

• das Schutzkonzept hat Massnahmen zur Hygiene (z. B. Möglichkeit zum Händewaschen oder Händedesinfektion, regelmässige Reinigung von Oberflächen) und zur Einhaltung des Abstands von mindestens 1.50 Metern (zwischen den Tischkanten) vorzusehen.

• falls der Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen geeignete Schutzmassnahmen, wie das Tragen einer Hygienemaske oder Barrieremassnahmen (z. B. Trennwände), umgesetzt werden.

• falls beide vorgenannten Schutzmassnahmen aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden können ist Folgendes zu beachten:

• die Betreiber müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen. Dabei genügt die Datenerhebung einer Person bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen. Die Daten dienen dem Contact Tracing.

• der Betreiber ist für die Vertraulichkeit der Kontaktdaten verantwortlich. Beispielsweise genügt das Auflegen einer Liste im Eingangsbereich eines Restaurants, in die sich die Gäste eintragen und die zugleich für alle Gäste einsehbar ist, dieser Aufforderung nicht.

• zu den obligatorischen Kontaktdaten gehören Name, Vorname, Wohnort und Telefonnummer sowie eine allfällige Tischnummer. Bei Gastronomiebetrieben, in welchen die Konsumation stehend erfolgt, muss der Ankunfts- und Weggangszeitpunkt zusätzlich erfasst werden.

• zudem ist die Kundschaft darüber zu informieren, dass der Betreiber auf Abstands- und Schutzmassnahmen verzichtet und damit ein grundsätzliches Infektionsrisiko besteht. Das bedeutet auch, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Sonderstab COVID-19 EXIT

Kontaktnummern und Anlaufstellen

• Anfragen allgemeiner Art (Reisehinweise, Maskenpflicht, Corona-App etc.): Hotline des Bundesamts für Gesundheit +41 58 463 0000

• Meldestelle Rückreise aus Risikogebieten: Telefonnummer +41 41 874 3433, von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Onlineformular unter www.ur.ch/coronavirus

• Rückfragen von Medienschaffenden: Medienstelle Sonderstab COVID-19 EXIT: +41 41 875 2828 E-Mail corona-info@ur.ch

• Teststation Corona Kantonsspital Uri: Telefonnummer für Terminvereinbarungen +41 41 875 5050, täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Quelle: Kanton Uri, Standeskanzlei
Titelbild: joric – shutterstock.com

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