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Kanton Bern: Bewilligungsverfahren für Grossveranstaltungen

04.09.2020 |  Von  |  Bern, Coronavirus, Schweiz

Ab dem 1. Oktober sind in der Schweiz Veranstaltungen mit über 1000 Personen wieder erlaubt.

Die entsprechende Bundesverordnung sieht für die Durchführung solcher Veranstaltungen eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde vor.

Der Bewilligungsprozess im Kanton Bern ist folgendermassen: Gesuche für Veranstaltungen über 1000 Personen sind bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.

Die Gemeinden leiten die Gesuche nach einer Erstprüfung weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt, das über die Erteilung der Bewilligung entscheiden wird. Bewilligungen werden unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Bewilligung abhängig von der epidemiologischen Lage kurzfristig widerrufen werden kann. Bei internationalen Grossveranstaltungen behält sich der Regierungsrat den Letztentscheid vor.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion bereitet derzeit die kantonale Verordnung vor, die am 1. Oktober 2020 in Kraft treten wird.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Svetocheck – shutterstock.com

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