Pakistaner (28) sticht Mann (19) nieder – um nicht abgeschoben zu werden
Cottbus. Der von der Staatsanwaltschaft Cottbus beantragte Haftbefehl wurde am Donnerstagnachmittag durch eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Cottbus erlassen.
Der 28 Jahre alte Mann aus Pakistan wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die weiteren Ermittlungen werden fortgeführt.
Ausgangsmeldung:
Der Tatverdächtige, der am Mittwochmorgen einen 19-Jährigen mit einem Messer in einem Waggon der Straßenbahnlinie 4 in Cottbus Sachsendorf verletzt hatte, konnte nach intensiven Fahndungsmaßnahmen am Nachmittag durch die Polizei an seiner Wohnanschrift in Cottbus gestellt werden.
Bei ihm handelt es sich um einen 28-jährigen Mann aus Pakistan, der der Polizei bereits wegen Straftaten bekannt ist. Er ist um 16:30 Uhr vorläufig festgenommen worden. Auf durch die Staatsanwaltschaft Cottbus initiierten richterlichen Beschluss wurde die Wohnung durchsucht. Dabei stellten Polizeibeamte zahlreiche Beweismittel sicher.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Straftat als versuchten Mord und wird am Donnerstag beim Amtsgericht Cottbus den Erlass eines Haftbefehls beantragen.
Die Ermittlungen zur Tatmotivation laufen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind keine Hinweise auf einen islamistischen oder terroristischen Hintergrund der Tat erkennbar. Bei dem 19-jährigen Cottbuser handelt es sich offensichtlich um ein Zufallsopfer. Sein Gesundheitszustand ist derzeit stabil.
Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Kriminalpolizei der Polizeidirektion Süd dauern an.
Weitere Informationen der Redaktion:
Laut Bild.de handelt es sich bei dem Täter um den polizeibekannten Abdulsalam R. (28). Der Pakistaner stach dem 19-jährigen Ralf P. (19) in einer Tram der Linie 4 ein Messer in den Rücken. Der Täter sei dann ausgestiegen und habe laut Fahrer und Zeugen ein laut vernehmliches Lachen ausgestoßen.
Täter und Opfer seien sich vorher nie begegnet. Ralf P. war somit ein Zufallsopfer. Die Fahnder kamen dem Pakistaner aber rasch auf die Spur, weil er in anderen Strafverfahren bereits eindeutig beschrieben war.
Abdulsalam R. habe sich gegenüber dem Beamten auch zu seinem Motiv geäußert: Er habe einen Menschen verletzen (oder töten) wollen, um sich einen „weiteren Verbleib in Deutschland zu sichern“. Seine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sei gerade abgelaufen. Die Tat hat er den Beamten gestanden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizeidirektion Süd
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