Staatsanwaltschaft BL erhebt Anklage gegen Regierungsrat und Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die umfangreichen Untersuchungen im Fallkomplex ZAK abgeschlossen und gegen zwei Personen Anklage erhoben. Es handelt sich dabei um Regierungsrat Thomas Weber sowie einen Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft.

Das Verfahren gegen eine dritte involvierte Person wurde eingestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung im Fallkomplex ZAK abgeschlossen und am Strafgericht Basel-Landschaft gegen Regierungsrat Thomas Weber und einen weiteren Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft Anklage erhoben. Ihnen wird ungetreue Amtsführung, respektive Gehilfenschaft dazu, zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft vorgeworfen. Die Strafuntersuchung gegen eine dritte involvierte Person wurde eingestellt.

Den beschuldigten Personen wird zur Last gelegt, es mutmasslich unterlassen zu haben, die erforderlichen Abklärungen vorgenommen zu haben oder haben vornehmen lassen, um beurteilen zu können, ob die von den Verantwortlichen der ZAK geforderte Erhöhung der Pauschalentschädigung von CHF 380’000.00 (Jahre 2010 bis 2013) auf CHF 650’000.00 gerechtfertigt war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten daher vor, der ZAK in den Jahren 2014 und 2015 durch pflichtwidriges Verhalten einen erheblichen unrechtmässigen finanziellen Vorteil in der Höhe von jährlich gut CHF 100’000.00 zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft verschafft zu haben.

Während der Strafuntersuchung gelangte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mit zwei Ausstandsgesuchen an die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Grund der beiden Gesuche war, bereits den Anschein einer möglichen Befangenheit der Staatsanwaltschaft zu vermeiden. Nachdem das Kantonsgericht beide Gesuche abwies und die Staatsanwaltschaft zur Führung und zum Abschluss des Verfahrens verpflichtete, legt die Staatsanwaltschaft die Untersuchungsergebnisse und die darauf gestützten Tatvorwürfe dem Strafgericht Basel-Landschaft zur Beurteilung vor.

Für beide beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Das Datum der Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft steht noch nicht fest.

 

Quelle: Kanton Basel-Landschaft Staatsanwaltschaft
Titelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

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