Pfadfinder zur Gruppenvergewaltigung eines Mädchens gezwungen – Deutscher (64) nach mehr als 30 Jahren vor Gericht

Landgericht Baden-Baden verhandelt über den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung eines Kindes

Mit ihrer Anklageschrift vom 09.04.2020 wirft die Staatsanwaltschaft Baden-Baden einem jetzt 64jährigen deutschen Staatsangehörigen vor, zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1983 und 1987 als erwachsender Leiter einer Pfadfindergruppe in Baden-Baden mehrere kindliche bzw. jugendliche Pfadfinder benötigt zu haben, ein damals 7-11jähriges Mädchen, das ebenfalls Mitglied der Pfadfindergruppe war, nackt auszuziehen, auf einem streckbankähnlichen Tisch anzubinden und dann zu vergewaltigen.

Die Beteiligten habe er anschließend durch „Pfadfinderschwur“ genötigt, niemanden von dem Geschehen zu berichten. Im Rahmen der Ermittlungen waren zahlreiche weitere massive, als Pfadfinderübungen getarnte Missbrauchstaten an etlichen Kindern und Jugendlichen zu Tage getreten, die wegen Verjährung aber nicht mehr zur Anklagte gebracht werden konnten.

Die 2. Große Strafkammer hat zu der am 30.09.2020 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 118 beginnenden und am 05., 06. und 15.10.2020 fortzusetzenden Hauptverhandlung 24 Zeugen geladen.

 

Quelle: Landgericht Baden-Baden
Titelbild: Symbolbild © Aldeca Productions – shutterstock.com

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