Hausen / Brugg AG: Ehefrau und Schwägerin erstochen - Kosovare vor Bezirksgericht
Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des Tötungsdelikts Hausen kommt es ab Montag, 23. November 2020, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg.
Die Verhandlung dauert voraussichtlich drei Tage. Sie findet in der Mehrzweckhalle Hausen statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine Ehefrau und seine Schwägerin erstochen zu haben. Die Anklage vom 13. August 2020 lautet auf mehrfachen Mord. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Ablauf der Verhandlung
Die Verhandlung findet in der Mehrzweckhalle Hausen, Hauptstrasse 28 in 5212 Hausen AG, statt. Sie beginnt am Montag, 23. November 2020, um 08:00 Uhr mit der Befragung von Auskunftspersonen, zu der einzig die Medienschaffenden zugelassen sind. Ab circa 10:20 Uhr werden verschiedene Zeugen, ein Gutachter sowie der Beschuldigte befragt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verhandlung auch für Privatpersonen öffentlich.
Verhandlungsbeginn am Dienstag, 24. November 2020, ist ebenfalls um 08:00 Uhr. Vorgesehen sind die Parteivorträge beziehungsweise Plädoyers der Parteien. Am Mittwoch, 25. November 2020, ist um 16:00 Uhr die Urteilseröffnung geplant. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf. Das Gericht wird im Lauf der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.
Änderung und Erweiterung der Anklage
Gemäss Art. 333 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) gibt das Gericht der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, die Anklage zu ändern, wenn nach seiner Auffassung der in der Anklage umschriebene Sachverhalt einen anderen Straftatbestand erfüllen könnte. Dies ist in diesem Fall geschehen. Die erste Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf mehrfache vorsätzliche Tötung. Beantragt war eine Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren. Die demgegenüber erweiterte Anklage erfolgte am 13. August 2020.
Quelle: Gerichte Kanton Aargau
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